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Frage von Michael K. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Michael K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

meine Frage betrifft den Finanzsektor hinsichtlich der hoffentlich bald überstandenen Finanzkrise der letzten 2 Jahre.

Warum ist es dem Gesetzgeber nicht möglich, die an den verschiedenen Börsen gehandelten Finanzprodukte so zu regeln, dass expliziet vorgeschrieben ist, was gehandelt werden darf und was nicht?

Somit können Auswüchse der Finanzmakler verhindert werden, so dass eine weitere derartige Finanzkrise wie wir sie jetzt erlebt haben, nicht mehr möglich ist.

Oder haben die Banken wegen ihrer Finanzkraft eine so große Macht, dass die Politik derart gelähmt ist?

Ich bedanke mich für Ihre Antwort und wünsche Ihnen als Finanzminister eine goldene Hand für das bundesdeutsche Volk.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kemmerling

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kemmerling,

bevor Wertpapiere an der Börse gehandelt werden können, müssen sie zum Handel zugelassen werden bzw. in den Handel einbezogen werden. Sowohl die Börsenzulassung als auch die Einbeziehung in den Handel sind an strenge Voraussetzungen geknüpft. Hierzu gehören insbesondere Anforderungen an den Emittenten und die betroffenen Wertpapiere sowie das Vorliegen eines Wertpapierprospekts. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Börsenhandel auf Wertpapiere beschränkt ist, die vorgegebenen Kriterien entsprechen.

Neben dem Handel an der Börse findet auch ein Großteil der Transaktionen zwischen den Marktteilnehmern direkt, z.B. per Telefon, statt. Auf diesem außerbörslichen Markt werden nicht lediglich Wertpapiere, sondern sämtliche Finanzmarktprodukte gehandelt. Die Marktteilnehmer haben bei dieser direkten Form des Handels die Möglichkeit, die gehandelten Produkte ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen und sehr unterschiedlich auszugestalten.

Ein Verbot gewisser Finanzprodukte wird nicht als sinnvoll erachtet, weil die auf dem Markt befindlichen Produkte den Bedürfnissen der Marktteilnehmer entsprechen und sie diese auch für wichtige Belange wie z.B. Risikoabsicherung oder -verlagerung benötigen. Allerdings wird derzeit auf internationaler Ebene geprüft, ob für eine bestimmte Art außerbörslich gehandelter Finanzprodukte - so genannte OTC-Derivate - vorgeschrieben werden könnte, dass diese - wo dies angezeigt erscheint - standardisiert und an Börsen gehandelt werden müssen. Auf europäischer Ebene hat die Kommission ihre Überlegungen in einer Mitteilung vom 20.10.2009 zusammengefasst (siehe: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0563:FIN:DE:PDF )

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble