Wolfgang Kotissek
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Frage von Olaf S. •

Frage an Wolfgang Kotissek von Olaf S. bezüglich Verkehr

Zum Sachverhalt:
Bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kommt es zum Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3. Dort heißt es sinngemäß: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, niemand darf wegen seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden. In vielen sächsischen Gemeinden werden keine Straßenbaubeiträge erhoben, in anderen wird der Höchstsatz von 75% ausgeschöpft. Die Beiträge sind somit wohnortabhängig.
Der Straßenbau ist eine öffentliche Aufgabe, somit auch aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Die betroffenen Bürger zahlen bereits Grundsteuer sowie Mineralölsteuer u.s.w., somit ist die Straßenfinanzierung gesichert. Ebenso haben viele Eigentümer geringe Einkommen und Renten. Durch die Erhebung der Beiträge werden viele Bürger gezwungen, sich zu verschulden.

Frage 1: Werden Sie sich für eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit dem Ziel der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen?

Frage 2: Warum werden Straßenausbaubeiträge erhoben, obwohl bereits andere Steuern (Grundsteuern, Mineralölsteuer u.s.w.) gezahlt werden?

Frage 3: Warum werden die Bürger gezwungen, Straßenbaubeiträge zu zahlen, obwohl die
finanzielle Leistungsfähigkeit oftmals gar nicht vorhanden ist?

Frage 4: Warum wird Altbestand nicht berücksichtigt ?
Viele Bürger haben bereits weit vor der Wende ihr Haus gebaut, als es noch keine Straßenausbausatzungen gab.

Antwort von
DIE LINKE

Zum Sachverhalt:
Bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kommt es zum Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3. Dort heißt es sinngemäß: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, niemand darf wegen seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden. In vielen sächsischen Gemeinden werden keine Straßenbaubeiträge erhoben, in anderen wird der Höchstsatz von 75% ausgeschöpft. Die Beiträge sind somit wohnortabhängig.
Der Straßenbau ist eine öffentliche Aufgabe, somit auch aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Die betroffenen Bürger zahlen bereits Grundsteuer sowie Mineralölsteuer u.s.w., somit ist die Straßenfinanzierung gesichert. Ebenso haben viele Eigentümer geringe Einkommen und Renten. Durch die Erhebung der Beiträge werden viele Bürger gezwungen, sich zu verschulden.

Frage 1: Werden Sie sich für eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit dem Ziel der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen?

Antwort:
Die Schaffung einer intakten Infrastruktur gehört zur ganz normalen Pflicht der Kommune und ist Teil der Daseinsfürsorge für alle Bürgerinnen und Bürger.
Deshalb gehört die Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen schnellstens auf die Tagesordnung.
In Sachsen ist es zwar jeder Kommune selbst überlassen, diese zu erheben, aber auch diese Kann-Bestimmung gehört beseitigt (wie in Hamburg, Bremen und in Baden-Württemberg).

Frage 2: Warum werden Straßenausbaubeiträge erhoben, obwohl bereits andere Steuern (Grundsteuern, Mineralölsteuer u.s.w.) gezahlt werden?

Antwort:
Dieses Finanzierungsmodell aus dem 19. Jahrhundert ist nicht mehr zeitgemäß und ist zudem sozial ungerecht. Es dient doch nur noch der Willkür bei der Regulierung des Finanzaufkommens in den Kommunen.
Man sollte die Städte und Gemeinden am Steueraufkommen aus der KFZ- und Mineralölsteuer beteiligen, damit sie den kommunalen Straßenausbau davon mitfinanzieren können.

Frage 3: Warum werden die Bürger gezwungen, Straßenbaubeiträge zu zahlen, obwohl die finanzielle Leistungsfähigkeit oftmals gar nicht vorhanden ist?

Antwort:
siehe Antwort zu Frage 2

Frage 4: Warum wird Altbestand nicht berücksichtigt ?
Viele Bürger haben bereits weit vor der Wende ihr Haus gebaut, als es noch keine Straßenausbausatzungen gab.

Antwort:
Sicher haben viele Bürger ihr Haus vor der Wende gebaut oder geerbt. Dass es mal eine Wende zum Kapitalismus geben würde, in dem dann Straßenausbaubeiträge und andere (zuvor nie gekannte) Abgaben auf die Einwohner zukommen, konnte man natürlich nicht einkalkulieren.
Die Berücksichtigung von Altbestand wäre zwar logisch, aber trotzdem allen gegenüber ungerecht, die nicht die Change hatten, vor der Wende ihr Haus zu bauen.
Es bleibt dabei: Eine der ersten Gesetzesentwürfe unserer Linksfraktion im Sächsischen Landtag nach den Wahlen muss die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen fordern.

Wenn unsere LINKE nach dem 30. August stärker im Landtag vertreten sein sollte, werden wir uns auch für soziale Gerechtigkeit massiver einsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kotissek