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Wolfgang Gerhardt
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Frage von Hannah Z. •

Frage an Wolfgang Gerhardt von Hannah Z. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt.

Ich bin 15 Jahre alt und interessiere mich sehr für einen Jahresaustausch. In der Schule habe ich gehört, das Bundestagsabgeordnete, bestimmte Personen in ein fernes Land schicken können, damit diese dort nach dem politischem Stand usw. schauen können. Ich würde nun gerne von Ihnen wissen, ob das funktionieren würde und ob sie da evt. so etwas einrichten lassen könnten.

Ich bitte um baldige Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
Hannah Zachrich

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Hannah Zachrich,

vielen Dank für Deine Frage über Abgeordnetenwatch, die ich wie folgt beantworte:

Es gibt ein Parlamentarischen Patenschafts Programm. Zur Teilnahme zu diesem Programm können sich Schüler im Alter zwischen mindestens 15 und höchstens 17 (zum Zeitpunkt der Ausreise) bei den zuständigen Austauschorganisationen bewerben. Jede Austauschorganisation führt ein eigenes Vorwahlverfahren durch. Die Auswahl orientiert sich am gesamten Persönlichkeitsbild des Bewerbers bzw. der Bewerberin. Danach legen die Austauschorganisation den am Programm beteiligten Abgeordneten eine Liste mit den am besten geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen vor. Aus der Liste wird durch den Abgeordneten der Stipendiat oder die Stipendiatin nominiert.

Für das Programmjahr 2011/2012 ist die Bewerbungsfrist bereits am 3.9.2010 abgelaufen. Für das nächste Programmjahr werden den Abgeordnetenbüros rechtzeitig Bewerbungskarten vom Deutschen Bundestag zugesandt und können über die Büros in Berlin oder im Wahlkreis abgerufen werden.

Anbei noch einige allgemeine Erläuterungen:

Zweck des PPP

1983 wurde das Parlamentarische Patenschafts-Programm aus Anlass des 300. Jahrestages der ersten deutschen Einwanderung gemeinsam vom Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Deutschen Bundestag beschlossen. Das PPP ist ein auf Gegenseitigkeit angelegtes Jugendaustauschprogramm. Es wurde vereinbart, dass junge Deutsche ein Jahr in den USA verbringen und junge Amerikaner ein Jahr in Deutschland. Schülerinnen und Schüler leben in Gastfamilien und besuchen eine örtliche Oberschule, junge Berufstätige absolvieren ein Praktikum in einem Betrieb und besuchen eine Berufsschule. Durch diesen Austausch soll der jungen Generation in beiden Ländern die Bedeutung freundschaftlicher Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen politischen und kulturellen Wertvorstellungen beruht, vermittelt werden.

Allgemeines

Deutschen Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen wird durch ein Stipendium ein einjähriger Aufenthalt in den USA ermöglicht.

Bundesweit stehen voraussichtlich 360 Stipendien zur Verfügung. Es kann nicht gewährleistet werden, dass in jedem Wahlkreis ein Stipendium an eine Schülerin oder einen Schüler vergeben wird.

Stipendium

Das Stipendium umfasst unter anderem die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten, nicht aber das Taschengeld. Fahrtkosten zu den Auswahlgesprächen, die möglichst in Wohnortnähe stattfinden, werden nicht erstattet.

Verlauf des Aufenthaltes - was erwartet die Jugendlichen?

Deutsche Schülerinnen und Schüler leben in den USA in Gastfamilien und besuchen für die Dauer eines Schuljahres eine amerikanische High School. Für junge Berufstätige sieht das Programm den Unterricht an einem Community College oder einer vergleichbaren Bildungsstätte und ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb vor. Die Teilnehmer können auch selbst Praktikantenplätze in den USA vorschlagen.

Was wird von den Jugendlichen erwartet?

Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die Stipendiaten als junge "Botschafter" ihres Landes einen dauerhaften Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Gerhardt MdB