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Wolfgang Gerhardt
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Frage von Benjamin U. •

Frage an Wolfgang Gerhardt von Benjamin U. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt,

eine Frage treibt mich schon seit langer Zeit um:

Wenn SIe oder ich falsch parken, werden wir aufgrund einer Ordnungswidrigkeit zur Kasse gebeten. Bei einem Einbruch wird der Täter bei Vorsatz und Schuldfähigkeit, nach den Regeln des Strafgesetzbuchs verurteilt. Auch das BGB enthält Regelungen zur Regulierung von Schäden, die jemand einem anderen Menschen zufügt.

Warum hat ausgerechnet unser höchstes Gesetz, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, keine Strafbewehrung gegen vorsätzlichen Verfassungsbruch? Warum können Minister, darunter auch Juristen(!), wissentlich und willentlich einen Verfassungsbruch anordnen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden?

Ich ahne nur folgenden Grund: kein Politiker wird sich selbst möglicher Strafverfolgung wegen Verfassungsbruchs aussetzen. Aber wir Bürgen könnten ruhiger schlafen, wenn unsere Verfassung auch ein wenig geschützt wäre. Und die richtige Strafe wäre dann: Verlust des passiven Wahlrechts für 10, in minder schweren Fällen für 5 Jahre.

Können Sie mir bitte entsprechende Gründe nennen?

Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Ulshöfer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ulshöfer,

haben Sie verbindlichen Dank für Ihre Mail, auf die ich wie folgt antworte:

Für den von Ihnen gemachten Vorschlag sehe ich keine Notwendigkeit. Sie sprechen von der bewussten Anordnung eines Verfassungsbruchs, ohne hierfür ein konkretes Beispiel zu nennen. Mir ist daher nicht klar, welche Fälle Sie im Blick haben. Darüber hinaus sind auch mir keine Beispiele für die willentliche oder wissentliche Anordnung eines Verfassungsbruchs bekannt. Das Grundgesetz eröffnet eine Reihe von Rechtswegen zum Bundesverfassungsgericht, um Verstöße durch die öffentliche Gewalt gegen das Grundgesetz überpüfen zu lassen. Die Erfahrung der vergangenen 60 Jahre hat gezeigt: Das Bundesvefassungsgericht hat sich als Hüter der Verfassung bewährt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Gerhardt MdB