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Wolfgang Fackler
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Frage von Oliver S. •

Warum kommt das Gesetz zur Neuausr. der Orts- und Familienzuschläge in den Landtag obwohl es nachweislich verfassungswidrig sein wird und auf Bayern noch vor den Wahlen 2023 eine Klagewelle zurollt?

Sehr geehrter Herr Fackler,
am 6.12.22 soll das Gesetz zur Neuausr. des Orts- u. Familienzuschlages im Landtag in die 1. Lesung, obwohl es verfassungswidrig sein wird. Hier sind sich fast alle Verbände einig, was man an div. Stellungsnahmen der Verbände sieht. Bayern hat für sich immer eine Spitzenposition in der Besoldung beansprucht. Mit dem Gesetz wird Bayern hinter Thüringen u. NRW liegen. Ein verh. Beamter A9, Stufe 6, mit 2 Kindern, Steuerkl. 3 in der Mietstufe VII verdient in NRW seit 01.12.22 sage und schreibe 1.010,35 Euro NETTO mehr als ein gleichwertiger Beamter in Bayern. Bayern ist das einzige Bundesland, das sich zum Mehrverdienerprinzip bewegt und unterstellt, dass Partner der Beamten mindestens 20.000 Euro mit einbringen. Das ist fern jeder Realität, was eine Studie der Bundesregierung von 2016 auch belegt. In einer Familie mit schulpflichtigen Kinder ist es dank fehlender Betreuungsplätze nicht möglich, dass beide voll arbeiten und soviel verdienen.
MfG
Oliver S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

der eingebrachte Gesetz-Entwurf setzt aus meiner Sicht – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert – den Fokus ganz deutlich auf Kinder und differenziert nach dem Wohnort. Schließlich gibt es mehr Geld für Bayern Beamte. Beamte mit Kindern werden finanziell besser gestellt, zu pflegende Angehörige werden künftig Kindern gleichgestellt, die Ballungsraumzulage wird ohne Grenzbetrag und auch für Pensionäre ausbezahlt. Zudem gibt es eine Besitzstandsregelung. Das alles muss in der Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden. Deswegen halte ich den Entwurf für gelungen und umfassend.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Fackler, MdL

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