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Wolfgang Bosbach
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Frage von Lisa S. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Lisa S. bezüglich Familie

Wie stehen Sie und die CDU zum Thema Homosexualität? Was tut Ihre Partei für die Gleichberechtigung Homosexueller? Wären Sie an der Macht, würde dann endlich auch Deutschland mitziehen und dem Beispiel Spanien, Niederlande u.a. folgen? Dürften dann auch endlich hier in Deuutschland Homosexuelle heiraten?
Ich bin zwar nicht homosexuell, finde es aber ein Unding, dass Homosexuelle immer noch diskriminiert werden.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Sille,
herzlichen Dank für Ihre freundliche Anfrage vom 18. August 2005. Angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung und einer Vielzahl von Zuschriften bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich Ihnen nur kurz antworten kann.

Diskriminierungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität dürfen nach Auffassung der Union in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz haben. Die Diskriminierung eines Menschen wegen seiner äußeren Merkmale oder seiner Veranlagung ist schlicht und ergreifend abzulehnen. Dies ergibt sich aus dem christlichen Menschenbild, welches von der Unverletzbarkeit der Würde eines jeden Einzelnen ausgeht. Daraus leitet sich selbstverständlich ab, dass sich eine Gesellschaft Regeln gibt, die deutlich machen, dass negative Diskriminierung gegen die Würde eines jeden Menschen geht und geahndet werden muss.

Aufgrund Artikel 13 Amsterdamer Vertrag sind mittlerweile vier europäische Richtlinien zum Diskriminierungsschutz ergangen, die einen umfassenden Diskriminierungsschutz gewähren. Weiterer Richtlinien bedarf es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Vordringliche Aufgabe der nationalen Politik ist es zunächst, diese vier Richtlinien umzusetzen, da der völlig überfrachtete und handwerklich schlechte Entwurf von Rot-Grün für ein Antidiskriminierungsgesetz im Bundesrat gescheitert ist. Die CDU tritt seit jeher für eine zügige Umsetzung dieser Richtlinien ein, die „eins zu eins“ und ohne ein „Draufsatteln“ ausufernder, den Diskriminierungsschutz verzerrender und bürokratischer Regelungen erfolgen muss.

Einer vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe, bzw. einer Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe steht Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz entgegen, der die Ehe zwischen Mann und Frau unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes stellt. Dies hält die CDU nach wie vor für richtig. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz und der Folgegesetzgebung wurde der verfassungsrechtliche Spielraum bereits ausgefüllt. Weiteren Handlungsbedarf sieht die Union derzeit nicht.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ihr

Wolfgang Bosbach