Portrait von Wolfgang Beuß
Antwort 01.09.2009 von Wolfgang Beuß CDU

(...) Das UKE ist eine rechtlich selbständige Körperschaft öffentlichen Rechts. Grundsätzlich obliegt die Steuerung öffentlicher Unternehmen dem Senat und nicht der Bürgerschaft. Die Bürgerschaft ist zu befassen, wenn das Etatrecht berührt ist (z.B.Gründung öffentlicher Unternehmen) oder bei Verkäufen von öffentlichen Unternehmen (§ 72 HV). (...)

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Antwort 20.04.2009 von Wolfgang Beuß CDU

(...) Was die Vielfalt der gymnasialen Angebote angeht, so halten wir sie für einen großen Reichtum der Hamburger Bildungslandschaft. Selbstverständlich ist uns daran gelegen, die Angebote zu erhalten. (...)