
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der „Zwei-Meter-Regelung“. (...) Die „Zwei-Meter-Regelung“ erweist sich in Hinblick auf die gemeinsame Benutzung der Waldpfade von Radfahrern und Fußgängern als äußerst sinnvoll. (...) Darüber hinaus bietet die „Zwei-Meter-Regelung“ Spielräume und Raum für Ausnahmen, die von den Forstbehörden nach Ermessen und in Abstimmung mit den Waldbesitzern eingerichtet werden können. (...) So bietet die „Zwei-Meter-Regelung“ im Vergleich zu einer Aufhebung derselben und einer Novellierung des Waldgesetzes die Möglichkeit einer individuell lokalen Verfahrensweise. (...)