
(...) Sowohl der Petitionsausschuss als auch der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben sich dem Thema des Landeswaldgesetztes angenommen. Die Entscheidung, das baden-württembergische Waldgesetz nicht zu verändern, zeigt, dass die eindeutige Formulierung der Zwei-Meter-Regel und die Möglichkeit der Ausnahmeregelung den Waldnutzenden beides ermöglicht: Rechtssicherheit und Flexibilität vor Ort. (...)