Frage von Cornelius G. • 17.09.2009

Antwort von Wilfried Wengler CDU • 17.09.2009
(...) Demnach ist den Eltern das letzte Kindergartenjahr nicht in Rechnung zu stellen. Stattdessen muss der Kindergarten mit der Kreisverwaltung abrechnen. (...)
(...) Demnach ist den Eltern das letzte Kindergartenjahr nicht in Rechnung zu stellen. Stattdessen muss der Kindergarten mit der Kreisverwaltung abrechnen. (...)