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Werner Wölfle
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Frage von Norbert M. •

Frage an Werner Wölfle von Norbert M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wölfle,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ihre Befürwortung der Ethylen-Pipeline lässt zweifeln, ob Sie für Ihre Ziele als Grüne im Landtag noch eintreten.
Ich unterstelle, dass Ihnen bei der Zustimmung zum Gesetz bekannt war, dass dadurch die Kunststoffproduktion in Deutschland weiter forciert wird. Die verheerenden ökologischen Folgen müssten Ihnen bekannt sein: 80 Prozent des Kunststoffmülls, lt. UNO weltweit jährlich rund 6 Mio. Tonnen, gelangen über Flüsse in die Ozeane. 267 verschiedene Tierarten fallen dem Müll im Meer zum Opfer. Jährlich verenden ca. 100.000 Meeressäuger qualvoll durch den Müll, pro Jahr sterben über eine Mio. Seevögel, die die Plastikteile irrtümlich als Nahrung zu sich nehmen und damit ihre Küken füttern ( http://www.plastic-planet.us/wissenschaft/plastikmuell.html ).
Von den Grünen erwarte ich, dass sie sich für die Verringerung des Plastikmülls engagieren. Da Sie dies offensichtlich nicht mehr verfolgen, ist Ihre Partei im März 2011 für viele nicht mehr wählbar. Hier hilft auch nicht Ihr Votum für den angeblich umweltverträglichen Ethylen-Pipeline-Transport. Warum engagieren Sie sich also für das Projekt? Wollen Sie in die Regierung? Oder gibt es auch für Ihre Fraktion lockende Angebote von der Industrie?
Seit wann sind Öko-Institute dazu da, zu prüfen, ob Planungen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen?
Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass eine folgenschwere Leckage an der Pipeline nicht auftreten kann?
Dass Sie bei der Haftung nichts erreichen konnten, heißt, dass bei einem Dennoch-Unfall kein Unternehmen und keine Versicherung diese übernehmen kann, weil die Schadenssummen astronomisch hoch wären.
Die prognostizierte Wertminderung der betroffenen Grundstücke wurde uns von Bankern und Immobilienmaklern bestätigt.
Der Enteignungsdruck führte bei zahlreichen Betroffenen zu Schlaflosigkeit und psychischen sowie körperlichen Folgeerkrankungen (Verletzung des Rechts auf körperl. Unversehrtheit).

MfG

Norbert Müller

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Antwort ausstehend von Werner Wölfle
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