Antwort 06.03.2006 von Werner Seiler Republikaner

Liebe Frau Fabricius,

Wie Sie richtig schreiben, geht laut Landesverfassung die Staatsgewalt vom Volke aus. In Art. 23 LV BW steht zudem, daß das Land ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat sein soll.