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Frage von Jean-Philippe T. •

Frage an Walter Kolbow von Jean-Philippe T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kolbow,

meine Frage bezieht sich auf das Zumutbarkeitsgesetzt der Agenda 2010.

Ich bin Biologe, wohne seit 10 jahren in Deutschland und seit dem 17.9.2007 Arbeitsuchend (Verkaufsleiter in der Pharmaindustrie). Ich bin wegen einer fristlosen Kündigung von der Agentur f. Arbeit vorläufig gesperrt worden und habe meinen Arbeitsgeber vor der Arbeitsgericht geklagt.

Als Akademiker bin ich 100 Mal erfolgreicher als mein Arbeitsvermittler, der mit seinen "Drohbriefe", Formulare und unpassende Arbeitsvermittlungen und dämmliche Bemerkungen meine Laune noch dazu verdirbt! Ich habe es in der Vergangenheit sogar bewiesen.

Was können Bürger, was tun Politker gegen solche unzumutbare Gesetze, die mich scheinbar zwingen, Jobs anzunehmen, die meine Karriere zerstören würden? Wo liegen die menschliche und rechtliche Grenze der Zumutbarkeitregelung? Warum macht die Bundesagentur f. Arbeit kein Unterschied zw. einem Akademiker (der regelmässig arbeitet: war nur bisher insgesamt 1 Jahr Arbeitslos in 10 Jahren!) und ein Mensch ohne Ausbildung ohne Arbeitswille?!! Ist es gewollt?!! Warum lässt mich mein Arbeitsvermittler nicht in Ruhe allein suchen wenn er keine interessante Stelle für mich hat?!! Was kann ich gegen der Arbeitsagentur unternehmen, damit sie mit konkret hilft und nicht gegen mich arbeitet (um mich schnell los zu haben)?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

mit freundlichem Gruß

Dr. Jean-Philippe Tessier
Dipl. Biologe

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Sehr geehrter Herr Tessier,

vielen Dank für Ihre Frage, der ich ein gerütteltes Maß an Ärger entnehme. Ich kann nachvollziehen, dass es in einer schwierigen persönlichen Situation frustierend ist, mit bürokratischen Verhältnissen konfrontiert zu werden, die Sie noch dazu als hinderlich in der eigenen Initiative empfinden.

Verständnis habe ich allerdings auch für die Position der Arbeitsagentur. Es wäre schwer zu vermitteln, einen akademischen Arbeitslosen besser zu behandeln als einen, der nicht über die entsprechende Ausbildung verfügt. Offen gesagt – das würde auch gegen mein Gerechtigkeitsgefühl verstoßen. Sicherlich ist eine individuellere Behandlung erstrebenswert, aufgrund der Arbeitsbelastung einzelner Mitarbeiter aber leider nicht immer zu leisten.

Sich selbst um eine Neuanstellung zu bemühen kann nicht untersagt sein. Es ist für mich schwer vorstellbar, dass Ihr Sachbearbeiter Sie von entsprechenden Versuchen abhält. Von der Konzeption her ist Eigeninitiative ausdrücklich erwünscht. Bestandteil der Konzeption ist allerdings auch, dass alle Beschäftigungen zumutbar sind, die den Fähigkeiten des Arbeitslosen entsprechen, so weit allgemeine oder personenbezogene Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Interessen des Arbeitslosen müssen mit denen der Gesamtheit der Beitragszahler abgewogen werden.

Wenn Sie es wünschen bin ich gerne bereit, in Ihrer Auseinandersetzung mit der Arbeitsagentur zu vermitteln. „abgeordnetenwatch“ wäre hierfür allerdings das falsche Forum. Ich schlage vor, Sie setzen sich – wenn Sie dieses Angebot annehmen möchten - mit meinem Büro in Würzburg oder mit dem in Berlin in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Kolbow