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(...) "Alkoholklausel". Hier werden aber nur die Kosten abgedeckt, die durch unmittelbare Folgen eines Unfalls durch Alkoholmissbrauch verbunden sind. Bei den gesetzliche Krankenkassen ist es so, dass diese die Kosten für Rettungseinsätze und Behandlungen in Folge einer durch Alkohol eingetreten Bewusstseinsstörung zahlen (Alkoholintoxikation). (...)