Volker Pickart
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Frage von Josef M. •

Frage an Volker Pickart von Josef M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Pickart,

Sie wollen in Berlin unbequem und kein Hinterbänkler sein.

Als "Fraktionszwang" wird ja eine parlamentarische Disziplin bezeichnet, die den einzelnen Abgeordneten einer Fraktion zu einheitlichem Abstimmungsverhalten mit der Fraktion veranlassen.
Der Fraktionszwang ist leider eine Dauererscheinung, die im Widerspruch zu Art.38 GG steht, wonach der Abgeordnete "Vertreter des ganzen Volkes", an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen ist. Diese Autonomie wird durch Art. 46 GG zusätzlich betont.
Trotzdem haben sich in der parlamentarischen Praxis und in den Fraktionen eine Menge Instrumente entwickelt, die den Abgeordneten fraktionsmäßig disziplinieren. Es gab Abgeordnete, die im Parlament zähneknirschend gegen ihre Überzeugung gestimmt haben. Es gab andere, die bei der entsprechenden Abstimmung den Plenarsaal verlassen haben, auch wenn das bei namentlichen Abstimmungen Geld kostet. Andere haben rechtzeitig eine Dienstreise angetreten.
Es gab in der Vergangenheit aber auch immer wieder Abgeordnete, die anders als ihre Fraktion gestimmt und das auch im Plenum durch eine persönliche Erklärung erläutert haben. Das macht keinen Spaß, verursacht sicherlich in der Fraktion Probleme, aber es geht.
Der "Fraktionszwang" ist eine Missachtung des Grundgesetzes, eine Geringschätzung des freien Mandats des Abgeordneten, eine Verachtung der Gewissensfreiheit und eine versuchte Nötigung des Parlamentariers.

Wie stehen Sie zu solch einer "nichterlaubten" Disziplinierung eines Abgeordneten? Werden Sie sich als gewählter Parlamentarier dem "Fraktionszwang" unterordnen?

Mit freundlichem Gruß
Josef Merwitschin

Antwort ausstehend von Volker Pickart
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