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Volker Kröning
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Frage von Rainer T. •

Frage an Volker Kröning von Rainer T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Krönig,

ich bin langjähriger SPD-Wähler und sehr beunruhigt über die anhaltende Diskussion möglicher Online-Durchsuchungen von PCs.

Ich arbeite als Gruppenleiter in einer mittelständischen Firma und wir investieren im Jahr ca. 150 000 EUR, um unsere Rechner vor Hackerangriffen aus dem Internet zu schützen. Jetzt muss ich erfahren, dass Herr Wiefelspütz (SPD) genau derartige Angriffe für die Justiz und Strafverfolgung deutscher Behörden legalisieren möchte. Allein die Vorstellung, dass staatliche Behörden und damit möglicherweise auch andere Organisationen sich Zugang zu unseren Betriebsdaten (E-Mails, Korreponenzen, Angeboten, technischen Zeichungen, Daten unserer deutschen und ausländischen Mitarbeitern usw.) machen könnten, ohne dass wir etwas davon erfahren, finden wir sehr beunruhigend. Unseren Kunden sehen dies übrigens genauso.

Denn, wenn es tatsächlich solche Hintertüren geben sollte, dann wäre dies eine große Gefahr für unseren Wirtschaftstandort in Deutschland. Denn mit den gleichen Methoden wäre ja nicht nur ein Ausspionieren von Betriebsgeheimnissen sondern auch der Möglichkeit von Sabotage Tür und Tor geöffnet.

Ich würde gerne Ihre Meinung zu diesem Thema erfahren.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tischer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu sog. Online-Durchsuchungen.

Nach meiner Ansicht sind sie nach derzeitiger Rechtslage unzulässig, und dies ist auch die Meinung der SPD-Bundestagsfraktion. Wir prüfen derzeit, ob es zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus erforderlich ist, eine gesetzliche Grundlage für diese Maßnahme zu schaffen. Denkbar wäre eine solche Befugnisnorm jedoch nur unter Wahrung strenger rechtsstaatlicher Auflagen, wie z.B. einem Richtervorbehalt, der Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten und nachträglicher Unterrichtung betroffener Personen.

Das Risiko der Datenmanipulation durch staatliche Ermittlungsbehörden halte ich für gering, wenn auch nicht (niemals) ausgeschlossen. Der Gefahr durch kriminelle Spionage oder Sabotage durch einen rechtswidrigen Zugriff auf Ihre Computer sind sie bereits jetzt ausgesetzt. Doch die Schaffung einer Befugnisnorm für die sog. Online-Durchsuchung steht damit in keinem Zusammenhang.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Kröning