(...) die Nutzung der so genannten 58er-Regelung verwehrt Ihnen selbstverständlich nicht die Rückkehr ins Berufsleben. Sie können jederzeit wieder erwerbstätig werden, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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