
(...) Die Behörden werden deshalb zunächst schauen, was „Karl“ selbst oder seine Familie aus eigener Kraft tun können. Mit dem Prinzip der Subsidiarität soll die Eigenleistung der einzelnen Bürgerinnen und Bürger wie auch der Gemeinschaften, in denen sie leben (Familie, Gemeinde), gefördert werden. So haben z.B. grundsätzlich Vorrang vor einer Sozialhilfe: sämtliche Einkommensarten, Leistungen anderer Träger, Transfers und private Übertragungen, Geld- und Sachvermögen, Lebensversicherungen, Haus- und Grundbesitz und Leistungen unterhaltsverpflichteter Angehöriger. (...)