Frage an Ursula Heinen-Esser von Josef R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo,Frau Heinen in Ihrer antwort auf die frage von Frau Nurkowski vom 21.09.08 schreiben sie vom..."Antiislam kongress..."aber die Veranstaltung wurde als "Antiislamisierungskongress" angemeldet und genehmigt. Da für sie offensichtlich kein unterschied besteht, k önnen Sie mir bitte den unterschied von "Antiislam und Antiislamisierung" erklären?Vielen dank für Ihre Antwort.
Weitere Fragen an Ursula Heinen-Esser

(...) Außerdem müssen wir uns fragen, ob es eine stringente Entscheidung ist, in Deutschland Stammzellforschung zu verhindern oder mindestens zu erschweren, während an anderen Orten weiter geforscht wird. Was ist mit den Ergebnissen dieser Forschung? (...)

(...) Mit den Worten “religiöse Prinzipen“ in der Kirchenzeitung wollte ich diesen schwierigen Abwägungsprozess zum Ausdruck bringen. Die Möglichkeit, durch die Stammzellenforschung schwere Krankheiten zu heilen und die damit verbundene Möglichkeit der Heilung der Leiden von Schwerkranken, ist für mich ein Gebot christlicher Ethik. Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, schwerkranken und leidenden Menschen nicht zu helfen, obwohl Heilungsmethoden aufgrund der Stammzellenforschung schon bald möglich wären. (...)

(...) Diese Pflichtmitgliedschaft ist vom Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform erklärt worden. Nach Ansicht des Gerichts ist die Pflichtmitgliedschaft hinnehmbar, weil sie für die Kammerzugehörigen eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen eröffnet. Die Pflichtmitgliedschaft hat überdies nach den Ausführungen des Gerichts eine freiheitssichernde und legitimatorische Funktion, weil sie auch dort, wo das Allgemeininteresse einen gesetzlichen Zwang verlangt, die unmittelbare Staatsverwaltung vermeidet und stattdessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setzt. (...)

(...) Möglicherweise könnte das gerade diskutierte Modell des Familiensplitting einen entsprechenden Kompromiss darstellen. Das steuerliche Ehesplitting würde zum Familiensplitting umgewandelt werden, so dass alle Familien mit Kindern den Splittingvorteil bekämen, unabhängig davon, ob sie in einer Ehe, einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder mit gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen. (...)