Ursula Engelen-Kefer
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Frage von Winfried G. •

Frage an Ursula Engelen-Kefer von Winfried G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dr. Engelen-Kefer,

Für schwerstbehinderte Menschen gibt es ein Gesetz in Deutschland, das ihnen eine Assistenzkraft gewährt, um ein eigenständiges Leben zuhause zu ermöglichen. Das nennt sich Individuelle Schwerstbehinderten Assistenz (ISA).

Je nach Schwere der Behinderung ist eine Assistenz 2 Stunden, 10 Stunden oder wenn nötig 24 Stunden am Tag bei dem Behinderten.

Dieses Gesetz wird seit einigen Jahren bereits praktiziert.

Momentan ist es aber so, daß man diese Leistung nur erhält, wenn man Sozialhilfe beantragt, was voraussetzt, daß man alles Geld das man besitzt, alles Ersparte und Erarbeitete ans Sozialamt abgeben müßte,.

Warum ist das so?
Was hat die ergänzende Assistenz eines kranken Menschen mit dem Sozialamt zu tun?

Ich, zum Beispiel, habe 24 Jahre gearbeitet und Steuern in das System eingezahlt.
Jetzt brauche ich Hilfe. Doch bevor mir der Staat hilft, nimmt er mir den Rest auch noch weg.

Ist da nicht noch eine Lücke im System? Oder ist das so gewollt?

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Glosser
03.09.2009

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Glosser,

Sie haben ein gravierendes Defizit der Behinderten Gesetzgebung in Deutschland angesprochen. Es fehlt eine einheitliche Gesetzgebung für Behinderte und Schwerbehinderte. Stattdessen sind einzelne Vorschriften verstreut in verschiedenen Sozialgesetzbüchern geregelt. Dies gilt auch für die von Ihnen erwähnte Eingliederungshilfe für Schwerbehinderte. Dies ist Teil der Sozialhilfe- mithin geregelt im Sozialgesetz XII. Für die Gewährung von Sozialhilfe besteht das Bedürftigkeitsprinzip: d.h. die Leistungen werden nur gewährt, soweit der Einzelnen dies nicht aus seinem eigenen Einkommen oder Vermögen finanzieren kann. Dies gilt auch für die Schwerbehinderten Assistenz. Das führt zu den negativen Konsequenzen, die Sie genannt haben, daß erst alle Ersparnisse aufgebraucht werden müssen, bevor die Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe einsetzen. Ich bin im Rahmen des Sozialverbandes Deutschland tätig, wobei wir uns für eine eigenständige Gesetzgebung zur Unterstützung und Förderung Behinderter und Schwerbehinderter einsetzen. Dabei kann dann auch die von Ihnen genannte Ungerechtigkeit beseitigt werden und die Assistenz für Schwerbehinderte unabhängig vom Sozialhilfestatus geregelt werden. Allerdings muß hierfür ein öffentlich-rechtlicher Kostenträger gefunden werden.Um dies durchzusetzen, müssen die notwendigen politischen Mehrheiten zustande kommen. Weder die CDU/CSU noch die FDP werden eine solche Verbesserung der Gesetzgebung für Behinderte und Schwerbehinderte unterstützen.

DR URSULA ENGELEN-KEFER