Ulrike Merten
SPD
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Frage von Lukas B. •

Frage an Ulrike Merten von Lukas B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Merten,

in der momentan wieder aufkommenden Diskussion der Wehrgerechtigkeit möchte ich Sie um Ihre Meinung zu meinem Fall bitten.
Ich bin in der 12. Klasse vom Kreiswehrersatzamt tauglich nach dem Tauglichkeitsgrad 2 gemustert worden und habe bei der Musterung angegeben, dass ich gerne den Wehrdienst (eventuell sogar verlängert) bei der Bundeswehr ableisten möchte und das direkt nach meinem Abitur.
Nach meinem Abitur habe ich die Aufforderung des Kreiswehrersatzamtes, mich trotz möglicher Einberufung um einen Studienplatz zu bewerben ernst genommen und habe das Studium der BWL aufgrund der fehlenden Einberufung im Herbst 2005 aufgenommen. Mehr als 1 Jahr nach meinem Abitur und mitten im Studium erhielt ich dann den Einberufungsbefehl zur Bundeswehr.
Aufgrund der hohen Kosten, die mir bis zu diesem Zeitpunkt schon entstanden sind, konnte ich eine Zurückstellung bis zum Ende des Bachelorstudiums erwirken, die sich aufgrund des Wehrrechtsänderungsgesetzes nun auch auf den Master ausdehnen ließ.
Bei meiner Nachfrage beim Kreiswehrersatzamt, wie es denn nach dem Master weitergehen würde, wurde mir gesagt, dass ich ja ein halbes Jahr nach dem Master 25 würde und ich es drauf ankommen lassen solle, denn mit dem 25. Lebensjahr sei für mich keine Einberufung mehr möglich. Für mich ist allerdings das Problem, dass mir zum jetzigen Zeitpunkt schon zwei Vertragsangebote zum Berufseinstieg vorliegen, die ich aufgrund der rechtlichen Situation mit der Bundeswehr nicht eingehen kann.
Nun möchte ich Sie fragen, ob nicht gerade diese Situation zeigt, wie ungerecht und kompliziert dieses System ist. Als Berufseinsteiger und damit Steuerzahler könnte ich meiner Ansicht nach dem Staate mehr dienen, als wenn ich als Wehrdienstleistender dem Steuerzahler auf der Tasche liege.
Was kann ich nun tun, um mich aus der Situation zu befreien und was meinen Sie könnte die Politik tun, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden?

Mit freundlichen Grüßen
Lukas Bennemann

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bennemann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Wehrpflicht und hier besonders zur Wehrgerechtigkeit. Ihr Standpunkt ist für mich gut nachvollziehbar. Jeder junge Mann und jede junge Frau tut gut daran, sich rechtszeitig über den beruflichen Werdegang Gedanken zu machen und sich entsprechend darauf vorzubereiten.

Nicht nur ich, sondern die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen im Verteidigungsausschuss setzen sich mit Unterstützung des Bundesverteidigungsministeriums daher nachdrücklich dafür ein, dass alle jungen Männer in jedem Fall unmittelbar nach der Schule gemustert und möglichst auch eingezogen werden.

Ich bin eine überzeugte Anhängerin der Wehrpflicht. Die allgemeine Wehrpflicht beinhaltet für mich nach wie vor den Verteidigungsgedanken und ist für mich noch immer als Staatsbürgerpflicht zutiefst demokratisch.
Dennoch können und dürfen wir uns der gesellschaftlichen Entwicklung verschließen und weitermachen wie gehabt. U. a. mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz haben wir reagiert. Ich bitte es nicht nur kritisch zu sehen, z. B. unter dem Blickwinkel, die Bewerberzahlen drücken zu wollen. Auch die Bundeswehr sucht die Fähigsten und Qualifiziertesten für ihre Aufgaben. Das gilt für die Wehrpflicht nicht weniger wie für die Zeit- & Berufssoldaten. Vor dem Hintergrund ist das Wehrrechtsänderungsgesetz für mich auch ein Teil der Attraktivitätssteigerung des Dienstes in den Streitkräften. Es ist genau für solche Fälle wie Ihren zugeschnitten, die Planungen des Staates resp. des Dienstherren Bundeswehr möglichst in Einklang mit denen des Wehrpflichtigen zu bringen. Sie sind meines Erachtens ein gutes Beispiel dafür, den jungen Männern keine Stöcke zwischen die Beine zu werfen. Insofern empfehle ich Ihnen den Hinweis des Kreiswehrersatzamtes zu berücksichtigen und jetzt erst einmal in Ruhe Ihr Master-Studium zu beenden.

Viel Erfolg dafür & herzliche Grüße
Ulrike Merten, MdB