Ulrike Merten
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Frage von Maria F. •

Frage an Ulrike Merten von Maria F. bezüglich Soziale Sicherung

Energiekostenzuschuss für Empfänger von Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung nach SGB XII.
Hallo Frau Merten.
Warum bekommen die o.a. Empfänger keinen Zuschuss für ihre hohen Energiekosten(Heizkosten,Wasser undAbwassergebühren).Das Sozialamt verweigert hier den Zuschuss.Ich hätte gerne von Ihnen erfahren wie man von 347 € im Monat leben soll und 500€ Heizkosten bezahlen soll. Dazu kommen noch Strom,Telefon und Wasser undAbwassergebühren. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Fadel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Da mir nicht alle Informationen zu Ihrem Fall vorliegen, kann ich Ihnen nur grundsätzlich Auskunft geben.

Danach werden gem. § 22 SGB II Leistungen für Wohnung incl. der Betriebs- & Heizkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, soweit diese angemessen (richtet sich nach Wohnungsgröße und Preis) sind. Strom ist da verbrauchsbedingt vom Regelsatz zu bezahlen, soweit es sich nicht um eine Heizung auf Strombasis handelt. Die Betriebs- & Heizkosten orientieren sich i. d. R. an den vom Vermieter veranschlagten Beträgen, um einen Durchschnittswert zu erlangen. Um die Mieter jedoch auch zu einem sparsamen Verbrauch von Wasser und Energie anzuhalten, werden nicht alle mit der Betriebskostenabrechnung entstandenen Nachforderungen unwidersprochen von den zuständigen Ämtern beglichen. Um eine solche Nachforderung scheint es sich bei Ihnen zu handeln.
Sollten Sie die Nachforderung nicht zu vertreten haben, weil z. B. die Betriebskosten zu niedrig vom Vermieter veranschlagt wurden, oder die Energieeffizienz Ihres Hauses mangelhaft ist, kann ich Ihnen nur raten, zeitgerecht Widerspruch bei der zuständigen Stelle und ggf. Rechtsmittel gegen Ihren Ablehnungsbescheid einzulegen. Ich bin sicher, dass sich eine Lösung finden wird.

Mit freundlichem Gruß

Ulrike Merten MdB