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Ulrich Kasparick
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Frage von Ulrich P. •

Frage an Ulrich Kasparick von Ulrich P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

Sie sind für die Verkehrssicherheit zuständig. Das Magazin "Fakt" berichtete kürzlich (und dies schon seit Jahren) über das grob fahrlässige Verhalten verschiedener LKw-Fahrer auf den Autobahnen. Sie machen während der Fahrt schriftliche Arbeiten, lesen Zeitung, legen die Füße auf das Lenkrad, telefonieren usw. Dabei ist nur das Telefonieren strafbewehrt. Bei allen anderen verkehrsgefährdeten Tätigkeiten kann die Polizei nicht einschreiten. Nachdem die Brummis gefährliche Waffen sind, werden durch dieses Verhalten schwere Veletzungen und Todesfälle in Kauf genommen.
Die schwere LKW-Unfälle mit schrecklichen Folgen häufen sich. Fast immer als Vekehrsursache: Menschliches Versagen. Bei Nachfragen im Ministerium erhält die Redaktion von "Fakt" die Antwort: " Es besteht kein Handlungsbedarf". Die Todesfälle werden also billigend in Kauf genommen. Das Ministerium macht sich dadurch mitschuldig.
Als Parlamentarischer Staatssekretär habe ich nun an Sie folgende Fragen:
1.) Sehen Sie dies auch so, daß bei dem o.g. Verhalten der Tod
vieler Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen wird?
2.) Sollten Sie mir zustimmen, wäre dies eine Straftat und müßte
nicht nur mit einem Bußgeld bestraft werden. Wie gesagt, heute
droht keine Strafe.
3.) Was gedenkt das Ministerium zu veranlassen, um diesen Miß-
stand entgegenzuwirken?

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Parth,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.

Ich stimme Ihnen zu, dass die von Ihnen beschriebene Situation sehr unbefriedigend ist. Laut Straßenverkehrsordnung müssen sich alle Verkehrsteilnehmer nicht nur vorsichtig sondern auf Grundlage gegenseitiger Rücksichtnahme bewegen. Die Realisierung und auch Kontrolle dieser Grundlage obliegt dem Land. Es ist also die Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes, sich um optimaleres Verhalten im Verkehr zu kümmern. Das Bundesland entscheidet auch welche Maßnahmen ergriffen und welche Strafen festgesetzt werden.

Die Bundesebene und speziell das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist im ständigen Dialog mit den Ländern, um den von Ihnen beschriebenen Missständen zu begegnen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Kasparick