
(...) In Deutschland existieren noch keine zugelassenen Arzneimittel auf Cannabisbasis – diese müssen entweder im Einzelfall importiert oder als Rezepturarzneimittel in der Apotheke hergestellt werden. Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat es im Rahmen von Ausnahmeerlaubnissen bisher zwei Patienten gestattet, einen standardisierten Cannabisextrakt bei sich selbst anzuwenden. (...)