
(...) die Entscheidung, Salvia divinorum der Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zu unterstellen, wurde auf der Grundlage der Empfehlung des Betäubungsmittel-Sachverständigenausschusses getroffen. Das für die Überwachung des BtM-Verkehrs zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Sachverständigen im Vorfeld der Entscheidung umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt. (...)