
(...) Tatsächlich gelten seit 2004 einheitliche Zuzahlungsregelungen für Erwachsene und nur mehr Kinder sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit. (...) Die Sozialrichter erklärten eine Beteiligung der Bezieher von Arbeitslosengeld II an ihren Arzneikosten ausdrücklich für zumutbar. (...)