(...) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlt niemand einen Aufschlag dafür, dass er ledig ist oder keine Kinder hat. Der Zuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung folgte einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, das genau zur gegensätzlichen Auffassung gelangte wie Sie. Durch den Gesundheitsfonds bleibt die beitragsfreie Mitversicherung in der GKV erhalten und die Pflegeversicherung bleibt vom Gesundheitsfonds gänzlich unberührt. (...)
Antwort 05.11.2008 von Ulla Schmidt SPD
Antwort ausstehend von Ulla Schmidt SPD
Antwort 09.10.2008 von Ulla Schmidt SPD
Sehr geehrter Herr Homann,
Antwort 05.11.2008 von Ulla Schmidt SPD
(...) In der solidarischen Krankenversicherung ist es schwierig, stärkere Elemente persönlicher Risikofaktoren bzw. von Risikoverhalten einzuführen. (...)
Antwort ausstehend von Ulla Schmidt SPD
Antwort 09.10.2008 von Ulla Schmidt SPD
Sehr geehrter Herr Scheffler,

