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Frage von Olaf K. •

Frage an Ulla Schmidt von Olaf K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

was gedenken Sie gegen die voranschreitende Ausbreitung resistenter Erreger wie MRSA zu tun ?
Laut Fachleuten sind in manchen Kliniken auf der Intensivstation bis zu 25% der Risikopatienten infiziert. Tausende sterben unerkannt an einer Infektion.
Die Richtlinien dagegen sind nicht verbindlich, eine vorsorgliche Untersuchung wie in den Niederlanden gibt es nicht und wenn ein Patient infiziert ist, wird er oft nicht oder nicht adäquat behandelt.
Wäre es nicht an der Zeit, verbindliche Gesetze (z.B. eine Hygienekommission pro Krankenhaus als Pflicht; oder verbindliche Weiterbildungen; oder verbindliche Tests für alle Angestellten und Patienten einer Klinik) bundesweit zu erlassen ?
Diese bzw. ihre positiven Auswirkungen würden die Krankenhäuser, die Krankenkasse und die Volkswirtschaft um Milliarden entlasten.

Vielen Dank und viele Grüße
O. Kriegsmann

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Sehr geehrter Herr Kriegsmann,

Infektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen medizinischer Behandlungen. In Deutschland treten jährlich rund 400 000 bis 600 000 Fälle auf. Unter ihnen weisen die Fälle, bei denen sich Patientinnen und Patienten mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) anstecken, vermehrt einen schweren Krankheitsverlauf auf. Die Resistenz schränkt die Behandlungsmöglichkeiten erheblich ein und begünstigt die weitere Verbreitung.

Deshalb haben wir im Sinne einer präventiven Strategie eine Reihe wirksamer Maßnahmen zur Bekämpfung multiresistenter Erreger im Krankenhaus ergriffen:

Das am 01.01.2001 in Kraft getretene Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (IFSG) bündelt alle bisher geltenden seuchenrechtlichen Bundesregelungen in einem einheitlichen neuen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung von übertragbaren Krankheiten und stellt damit das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland auf eine neue Basis. Es regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind und legt fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden und welche dieser Angaben vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden müssen. Zusätzlich werden die Meldewege dargestellt und Falldefinitionen zur routinemäßigen Übermittlung der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten eingeführt.

Damit ist das Gesetz auch die Grundlage für eine verbesserte Klinikhygiene. Erstmals wird daher den Krankenhäusern und Einrichtungen für ambulantes Operieren vorgeschrieben, die am häufigsten auftretenden Infektionen in Krankenhäusern aufzuzeigen und zu erfassen. Besonderes Augenmerk soll dabei den Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen gelten. Seit dem 1. Juli 2009 müssen die Laboratorien jeden einzelnen Nachweis von Methicillin-resistentem /Staphylococcus aureus/ (MRSA) unverzüglich an das Gesundheitsamt melden.

Die Einführung der Meldepflicht für MRSA ist aber nur eine von 42 Instrumenten im Gesundheitssektor der Deutschen Antibiotika-Restistenzstrategie (DART) - eine gemeinsame Strategie der Bundesministerien für Gesundheit, für Verbraucherschutz, Ernährung und Forschung, die bis 2013 umgesetzt werden.

Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Gesundheit fördert verschiedene Projekte im Zusammenhang mit Krankenhausinfektionen und Antibiotikaresistenzen:**

"Krankenhaus- Infektions- Surveillance-System (KISS)" Das vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Programm "KISS" (Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System) ist seit 1997 in Deutschland etabliert und ermöglicht eine standardisierte Überwachung von Krankenhausinfektionen sowie die Ermittlung von präzisen Daten, d.h. Erkenntnisse über die Anzahl der neuauftretenden Krankenhausinfektionen in der beobachteten Patientengruppe über einen gewissen Zeitraum in den Einrichtungen vor Ort. **

"Aktion saubere Hände"
Der beste Schutz vor Krankenhausinfektionen ist so einfach wie effizient: Hände desinfizieren! So wird verhindert, dass die Erreger von Patient zu Patient wandern. Deshalb fördert das Bundesgesundheitsministerium dieses Aktionsbündnis seit 2008 für einen Zeitraum von zunächst 3 Jahren. Ein Schlüsselelement für das Gelingen der Kampagne ist die Unterstützung durch die Krankenhausleitung. Vor allem das Einbeziehen von Klinikdirektor, Pflegedirektion, und Qualitätsmanagementbeauftragtem führt zu einer erfolgreichen Umsetzung der Kampagne vor Ort. Damit bekommt die Händedesinfektion eine hohe Priorität und wird zu einem Qualitätsmerkmal für die eigene Einrichtung.

"Regionale Netzwerke zur Verhütung und Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen"
Viele Probleme, die bei der Verhütung und Bekämpfung von MRSA vorhanden sind, treten auch bei anderen (multi-)resistenten Infektionserregern auf. Deshalb fördern wir regionale Netzwerke zur Verhütung und Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen, die sich folgerichtig nicht auf die MRSA- Problematik beschränken. **

"ARS (Antibiotika- Resistenz-Surveillancesystem)"
Am Robert Koch-Institut wird ein flächendeckendes Antibiotika- Resistenz-Surveillancesystem für Deutschland (ARS) aufgebaut, es hat die Aufgaben, Antibiotika-Verbrauchs und Resistenzsituation zu erfassen und Resistenz- und Verbrauchsdaten an die verordnenden Ärzte rückzukoppeln.

"Kommission für Krankenhaushygiene am Robert Koch-Institut (KRINKO)"
Die im Infektionsschutzgestz verankerte Kommission für Krankenhaushygiene am Robert Koch-Institut hat eine Reihe von Empfehlungen zur Prävention von Krankenhausinfektionen erarbeitet, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Sie befassen sich mit betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene, dem Hygiene-Management sowie Methoden zur Erkennung, Erfassung, und Kontrolle dieser Infektionen. Sie beschreiben den aktuellen medizinischen Standard und haben Leitliniencharakter.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt