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Frage von Julia A. •

Frage an Ulla Schmidt von Julia A. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schmidt,
ich habe noch eine Frage zur Anfrage vom 10.05.2009 (Ihre Antwort vom 22.07.2009).

Sie schreiben in Ihrer Antwort, dass Sie in Ihrem Ministerium sowie in der Fraktion regelmäßig ausbilden. Das begrüße ich auch. Nur was bringt es, wenn man Fachkräfte ausbildet und Sie im Anschluss nur für ein paar Monate übernimmt? Ist das nicht nur ein weg schieben von Entscheidungen?

Die SPD will in zehn Jahren lt. SPD-Kanzlerkandidat Steinmeier eine Vollbeschäftigung erreichen. Nun stellt sich für mich die Frage ob ich von Vollbeschäftigung reden kann, wenn ich selber (Sie bzw. die SPD) nur befristet für einen bestrimmten Zeitpunkt übernehme. Irgend etwas stimmt da ja nicht so ganz!

Zudem würde ich in der Freien Wirtschaft nie einen Fachangestellte für Bürokommunikation oder Verwaltungsfachangestellte einstellen. Diese Berufe sind zu stark auf die öffentliche Verwaltung bezogen.

Sicher mussten Ihre "Ex-" Azubis eine neue Ausbildung beginnen oder wurden in irgendwelche Umschulungen gesteckt. Das würde ich nicht als "Anschlussbeschäftigung" bezeichnen.

Ich hoffe mal das die Antwort dieses mal etwas schneller (noch vor der Bundestagswahl) veröffentlicht wird.

Mit freundlichem Gruß

Julia Arnold

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Arnold,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Wie ich bereits in meiner Antwort erläutert habe, ist es meinem Ministerium - wie auch den übrigen Ressorts - aus personalwirtschaftlichen Gründen nicht möglich, die Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Ich bedaure dies. Da aber die Auszubildenden zunächst in befristete Arbeitsverhältnisse von sechs bis 24 Monten übernommen werden, steht ihnen ausreichend Zeit zur Arbeitsplatzsuche zu Verfügung. Niemand wird nach dem Ende seiner Ausbildung in die Arbeitslosigkeit entlassen. Ein Bewerber oder eine Bewerberin mit einer erfolgreich abgeschlossen Ausbildung in der obersten Bundesverwaltung verfügt nach meiner Einschätzung über gute Aussichten auf dem freien Arbeitmarkt. Denn wie gesagt ist es nach den uns vorliegenden Erkenntnissen bisher allen ehemaligen Auszubildenden gelungen, eine Beschäftigung im Anschluss an ihre Tätigkeit beim BMG zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt