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Frage von frank k. •

Frage an Ulla Schmidt von frank k. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schmidt,

von 1992 bis Ende August 2008 war ich selbständig und bei einer PKV versichert. Seit Mitte 09.08 habe ich einen Mini Job auf 400,- Euro Basis und räume nachts für 4,20 EUR (insgesamt 96 Stunden im Monat) Waren in einen Großmarkt ein. Von Oktober 2008 bis Mitte Januar 2009 ging ich einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach und war in dieser Zeit bei der BKK Gesundheit versichert. Ich bekomme weder Arbeitslosengeld noch Hartz IV. Meine Lebens- Partnerin liegt knapp über den Satz, wo ich Anspruch auf Hatz IV hätte. Mittlerweile belaufern sich meine Schulden in dieser Beziehung auf 17000;- EUR. Nun will die BKK Gesundheit die Beiträge ab Mitte Januar 2009. Pro Monat soll ich 144;- EUR zahlen. Ich verdiene aber nur 400,- Euro. Das ist ein Beitragssatz von ca. 35%. Das kann ich nicht bezahlen. Die BKK Gesundheit beruft sich auf den Gesetzgeber. Also auf Sie. Heute erhielt ich die zweite Mahnung per Post. Ich bitte um eine Antwort an wen ich mich um Hilfe wenden soll.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krause,

vielen Dank für Ihre Schilderungen. Grundsätzlich muss jeder mit Ausnahme der beitragsfrei Mitversicherten entsprechend seiner Leistungsfähigkeit Beiträge zur Krankenversicherung entrichten. Und in der Tat gibt es gesetzliche Mindestbeiträge, die zu erheben sind. Hier gibt es verschiedene Sätze, Ihre Krankenkasse verlangt offenbar bereits den geringsten. Ich sehe jedoch natürlich Ihr Problem, das daraus resultiert, dass Sie trotz sehr geringer Einkünfte aufgrund des Einkommens Ihrer Lebensgefährtin offenbar nicht Anspruchsberechtigt nach SGB II bzw. XII sind. Denn zur Klärung der Bedürftigkeit wird die gesamte Haushaltseinkommenssituation berücksichtigt. Wären Sie Anspruchsberechtigt, würde die ARGE bzw. der Grundleistungsträger die Beiträge übernehmen.

Bei besonderen Härten, hat Ihre Krankenkasse die Möglichkeit, mit Ihnen z.B. Ratenzahlung der ausstehenden Beiträge zu vereinbaren. Für eine mögliche persönliche Unterstützung durch mein Büro, würde ich Sie bitten, sich schnell mit meinem Bundestagsbüro in Verbindung zu setzen. Am besten teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten über die E-Mailadresse ursula.schmidt@bundestag.de unter Bezugnahme auf Ihre Frage mit.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt