(...) Sie gibt die Rechtslage nicht wieder. Es ist bereits seit etlichen Jahren fast einmütig in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass in den Anwendungsbereich des § 648a BGB auch Architekten und sonstige Planer fallen, auch bei Leistungen unterhalb der Ebene der Vollarchitektur (LP 1-9) und auch im Fall des gekündigten Architektenvertrag. Exemplarisch sei dafür aus dem Ihnen möglicherweise auch vorliegenden Handbuch Werner/Pastor, Bauprozess, 13. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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