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Udo Bullmann
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Frage von Christine K. •

Frage an Udo Bullmann von Christine K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Bullmann,

ich habe eine Frage zur geplanten "Verordnung über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen".

Laut einer Studie der Stadt Frankfurt (hier abzurufen: http://zukunftfechenheim.files.wordpress.com/2012/01/flugverkehr-und-luftqualitc3a4t-im-rhein-main-gebiet.pdf ) wird sich die Feinstaubemission durch den Flugverkehr im Rhein-Maingebiet bis 2020 fast verdoppeln. Allerdings werden schon heute die Grenzwerte nicht eingehalten; an 42 Überschreitungstagen wurde 2011 der zulässige Tagesmittelwert von 50 µg/m³ überschritten.

Die Stickstoffdioxid-Emissionen durch den Flugverkehr werden sich lt. Studie durch den Flughafenausbau bis zum Jahr 2020 auf 6.080 t pro Jahr erhöhen. Das entspricht einem Plus von 110 % bzw. 3.180 t. Dieser Schadstoff ist ebenfalls schon heute in höherer Konzentration in unserer Atemluft, als dies die Grenzwerte zulassen: Die über das Jahr gemittelten Emissionsgrenzwerte (40 µg pro m3 Luft) sind bei Stickstoffdioxiden an einigen Meßstationen in Frankfurt deutlich überschritten. 2010 lag der Jahresmittelwert bei 56.2 µg/m3.

Dieser steile Anstieg der Emissionen beunruhigt mich. Derzeit beschäftigt die Bürger im Frankfurter Osten die Genehmigung von gasfilterlosen Braunkohlenstaubkraftwerken, die ebenfalls die Schadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid in erheblichem Umfang emittieren.

Der Presse entnehme ich, dass das EU Parlament in Brüssel mit dieser Verordnung nationale Regelungen künftig aushebeln könnte, wenn sie "unerwünschte Auswirkungen" auf die Auslastung von Flughäfen oder den Wettbewerb haben. Es kommt mir so vor, als ob verschiedene Behörden mit verschiedenen Maßstäben messen. Die eine genehmigt hier was, die andere genehmigt dort was. Die Gesamtheit ist gesundheitsschädlich.

Bitte teilen Sie mir Ihre Sicht der Auswirkungen der Verordnung auf die Anwohner großer Flughäfen in Deutschland, bspw. Frankfurt, mit.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Kirchhoff

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Sehr geehrte Frau Kirchhoff,

auch ich bin über diese Entwicklungen sehr besorgt. Gerade mit Blick auf das von Ihnen erwähnte Kraftwerk bin ich der Überzeugung, dass die seinerzeitige Entscheidung des Regierungspräsidiums zahlreiche Fragen aufwirft. Der von Ihnen genannte Verordnungsvorschlag jedoch befasst sich in erster Linie mit Fragen der Fluglärm- und weniger mit Fragen der Feinstaubbelastung. Der von der Europäischen Kommission gemachte Verordnungsvorschlag befindet sich derzeit im Gesetzgebungsprozess. Aus Sicht der sozialdemokratischen Abgeordneten muss er an drei Stellen nachgebessert werden: Nachtflugverbote müssen bei der Bekämpfung von Fluglärm als gleichrangiges Instrument eingesetzt werden dürfen (und nicht wie von der Kommission vorgeschlagen lediglich als letztes Mittel), die Europäische Kommission darf regional oder national erhobene Verbote nicht aushebeln dürfen und das Gesetz sollte als Richtlinie, nicht als Verordnung verabschiedet werden. Eine Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Vorgaben Spielräume ein. Das ist gerade bei der Regulierung von Flughäfen wichtig: Der Frankfurter Flughafen zum Beispiel liegt in einem Ballungszentrum. Der Gesundheitsschutz der Anwohner muss oberste Priorität haben. Man kann für die Fluglärmregulierung in Frankfurt nicht dieselben Spielregeln anwenden wie für Flughäfen in Randregionen.

Da neben dem Europäischen Parlament auch die EU-Mitgliedstaaten dem Verordnungsvorschlag zustimmen müssen beziehungsweise ihn durch entsprechende Initiativen verändern können, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie Ihre Sorgen und Kritik auch der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesverkehrsministerium, mitteilen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Bullmann

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