Tijen Ataoğlu
CDU
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Frage von Katharina N. •

Kann eine monatelange Nichtbefassung durch den Wahlprüfungsausschuss zum formalen Einspruch der Partei BSW gegen das Wahlergebnis BT Wahl 2024 de facto nicht als Verschleppung gewertet werden?

Sehr geehrte Frau Ataoğlu,

mich würde sehr interessieren, wie Sie das monatelange Ausbleiben einer Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages bewerten.

Das zum Einspruch des BSW noch keine Entscheidung gefallen ist, wird von verschiedenen Medienvertretern sehr kritisch bewertet, insbesondere weil eine Neuauszählung, d.h. die Klärung, ob das BSW die Fünfprozenthürde überschritten haben könnte-wofür beim Fehlen von lediglich 9529 Stimmen wohl eine hohe Aussicht besteht-über die Mehrheit der Regierung entscheiden könnte.

(Siehe auch Prof. Dr. Uwe Wagschal und Prof. Dr. Eckhard Jesse in Focus und FAZ).

ChatGBT hat auf o.g. Frage geantwortet:

„ Ja, eine monatelange Nichtbefassung durch den Wahlprüfungsausschuss kann de facto als Verschleppung gewertet werden, insbesondere wenn:

keine Begründung für die Verzögerung erfolgt,

der Sachverhalt klar ist

oder der Einspruch von erheblicher demokratischer Tragweite ist (z. B. relevante Stimmenunterschiede).“

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von CDU

Sehr geehrter Frau N.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage.

Nach reiflicher Überlegung habe ich mich entschlossen, keine Fragen über die Plattform Abgeordnetenwatch zu beantworten, auch wenn diese Fragen berechtigt sind und seriös formuliert werden.

Sehr oft führt der Umstand, dass die Fragen öffentlich gestellt und auch die Antworten öffentlich gelesen werden können, dazu, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema zu kurz kommt.

Ich bitte Sie daher freundlich, mir Ihre Frage direkt an meine vom Bundestag bereitgestellte E-Mail-Adresse tijen.ataoglu@bundestag.de zu schicken. Sie werden dann ebenfalls per E-Mail meine Antwort erhalten.

Wenn Sie mehr über mich, meine Arbeit und meine Positionen erfahren möchten, schauen Sie doch gerne auf meiner Webseite https://www.tijen-ataoglu.de/ vorbei. Dort können Sie auch meinen Newsletter abonnieren.

Mit freundlichen Grüßen

Tijen Ataoğlu

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