Frage von T. H. • 24.01.2023

Antwort von Thorsten Schick CDU • 05.05.2023
ieraus folgt, dass Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 bis zu 30 Arbeitstage pro Kind und maximal 65 Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub zur Betreuung von kranken Kindern beantragen können