Frage von T. H. • 24.01.2023
Portrait von Thorsten Schick
Antwort von Thorsten Schick
CDU
• 05.05.2023

ieraus folgt, dass Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 bis zu 30 Arbeitstage pro Kind und maximal 65 Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub zur Betreuung von kranken Kindern beantragen können

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