Portrait von Thomas Strobl
Antwort 24.09.2009 von Thomas Strobl CDU

(...) Ein Land mit dem Gütesiegel „made in Germany“ auf seinen Produkten lehrt, gottlob, noch immer eher die Konkurrenz das Fürchten, als dass es vor dem Wettbewerb mit anderen Angst haben muss. Unser Ehrgeiz sollte sein, dafür zu sorgen, dass wir qualitätsmäßig stets um soviel besser bleiben wie die anderen billiger sind. (...)

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Antwort 24.09.2009 von Thomas Strobl CDU

(...) Für deutsche Linke darf aus ideologischer Verblendung offensichtlich zuhause nicht sein, was sie sich in der Fremde kritiklos gefallen lassen, nämlich Geld zu bezahlen für das Studium, weil nur so die Qualität der Bildung gewahrt werden kann. (...)

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Antwort 21.09.2009 von Thomas Strobl CDU

(...) Mir ist klar, dass für drei Berufsgruppen innerhalb der ehemaligen DDR-Flüchtlinge die geltende Rechtslage eine nicht unbeträchtliche materielle Verschlechterung gegenüber der Situation zum Zeitpunkt ihrer Flucht darstellt, etwa für Hochschulprofessoren, Diplom-Chemiker und ehemalige Piloten der DDR-Fluggesellschaft Interflug. Persönlich werde ich mich gerne dafür einsetzen, dass Möglichkeiten gefunden werden, diese Verschlechterungen rückgängig zu machen, wobei klar sein muss, dass es dabei zu keinen Benachteiligungen von anderen Gruppen kommen darf. Wie diese Regelungen aussehen könnten, ist allerdings schwer vorherzusagen, da alle Vorschläge hierzu bisher von Rechtsexperten als fragwürdig bzw. (...)

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Antwort 21.09.2009 von Thomas Strobl CDU

(...) Und nach meiner festen Überzeugung wird sich diese Erfolgsbilanz mit der Neufassung des Wahlrechts bruchlos fortsetzen und auch künftig, wahltechnisch gesehen, alles Wesentliche bei uns mit „rechten Dingen“ zugehen. Hinweisen möchte ich noch, dass gegen jede Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses das Bundesverfassungsgericht angerufen werden kann. (...)

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Antwort 21.09.2009 von Thomas Strobl CDU

(...) In dem von Ihnen zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2009 wird nicht davon gesprochen, dass die bevorstehende Wahl zum Bundestag verfassungswidrig sei. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass bestimmte Elemente des gegenwärtigen Wahlrechts (Regelung der Überhangmandate, Problem des negativen Stimmengewichts) verfassungswidrig sind. Das ist aber nichts Neues, da genau diese Wahlrechtsmängel schon im Urteil vom 03.07.2008 festgestellt wurden. (...)

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Antwort 26.08.2009 von Thomas Strobl CDU

(...) Es gehört zu den zentralen Aufgaben dieses Ausschusses, Einsprüche zu behandeln, die nach einer Wahl gegen deren Rechtmäßigkeit eingehen, und sie einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. Im Moment zeichnet es sich ab, dass es wohl einige solcher Einsprüche gegen die Bundestagswahl geben wird und besorgte Bürger nach dem 27. September tatsächlich von ihrem Recht Gebrauch machen werden, Einspruch einzulegen, und zwar wegen der Regelung der Überhangmandate und des negativen Stimmengewichts, auf die Sie sich beziehen. (...)