
(...) In dem von Ihnen zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2009 wird nicht davon gesprochen, dass die bevorstehende Wahl zum Bundestag verfassungswidrig sei. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass bestimmte Elemente des gegenwärtigen Wahlrechts (Regelung der Überhangmandate, Problem des negativen Stimmengewichts) verfassungswidrig sind. Das ist aber nichts Neues, da genau diese Wahlrechtsmängel schon im Urteil vom 03.07.2008 festgestellt wurden. (...)