(...) Und zwar in dem Sinne, dass die UNO jedem völkerrechtlich anerkannten Nationalstaat seine Existenz garantiert, um eine internationale Rechts- und Friedensordnung aufrechtzuerhalten. Diese „Existenzgarantie“ ist daher auch nichts Israel-Spezifisches, und es verwundert mich ein wenig, dass sich Israel immer wieder für Dinge rechtfertigen muss, die jedem anderen Land als selbstverständlich zugebilligt werden. So genoss etwa selbst das kleine islamische Land Kuwait 1990 diesen „Bestandsschutz“ seiner rechtlichen Unabhängigkeit. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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