(...) Abstrakt beurteilt steht der umstrittene Sachverhalt fest und ist nach den Regeln der Wissenschaftswelt zu bewerten, die im Übrigen auch für meine Dissertation gelten. Doch wie gesagt: So lange die offiziell beauftragten Rechercheure, die ihre Arbeit besser zum Zeitpunkt der Beurteilung der Arbeit aufgenommen hätten, keine abschließende Stellungnahme zum Einzelfall vorlegen, halte ich mich mit Abschlussurteilen zurück. Genau das erwarte ich auch zumindest von Freunden des Fallverursachers. (...)
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