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Frage von Walter P. •

Frage an Thomas Beyer von Walter P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Beyer,

wie begründen Sie bitte, dass Sie heute bei der namentlichen Abstimmung in Sachen Reform des Länderfinanzausgleichs, gegen den Vorschlag der CSU gestimmt haben. Hatten die Bayerischen SPD-Abgeordneten hier Weisung aus Berlin?

Mit freundlichen Grüßen

Walter Ponath

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ponath,

auf Ihre Frage vom 21. Februar 2013 teile ich Ihnen zum Thema „Länderfinanzausgleich“ folgendes mit:

1. Tatsächlich ist die Belastung des Freistaates Bayern aus dem Länderfinanzausgleich zu hoch. Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits vor geraumer Zeit im Bayerischen Landtag verlangt eine Obergrenze für die Zahlungen Bayerns zu vereinbaren. Der damalige Staatsminister für Finanzen, Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (CSU) hat dies abgelehnt.

2. Die geltende Fassung des Länderfinanzausgleichs wurde auch nach eigener Darstellung ganz maßgeblich durch die Bayerische Staatsregierung verhandelt und von dieser so gebilligt. Der damalige Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber (CSU) lobte im Bayerischen Landtag die Neuordnung euphorisch. Er bezeichnete den maßgeblich von ihm herbeigeführten Länderfinanzausgleich als „Sternstunde des Förderalismus in Deutschland“. Er biete „mehr Leistungsanreiz und mehr Leistungsgerechtigkeit“. Stoibers Einschätzung war, „alle Länder können mit dem Ergebnis höchst zufrieden sein“. Die Interessen Bayerns seien gewahrt: „Wir haben etwas bewegt“.

3. Am 5. Juli 2001 haben im Deutschen Bundestag alle CSU-Bundestagsabgeordnete der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs zugestimmt. Darunter etwa Theo Waigel, die jetzige Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die jetzige Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Gerda Hasselfeldt, der jetzige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und der jetzige Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer.

4. Schon danach erscheint die jetzt erhobene Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht erfolgversprechend. Bereits in jedem Zivilprozess hält das Gericht dem Kläger nachvollziehbarer Weise vor, dass er einen von ihm selbst geschlossenen, nach eigener Aussage maßgeblich inhaltlich bestimmten und von allen zuständigen Gremien des Klägers gebilligten Vertrags später nicht selbst mit gerichtlicher Hilfe zu Fall bringen kann.

5. Wie bei der früheren Klage gegen den Länderfinanzausgleich ist im besten Falle eine Aufforderung des Gerichts zu erwarten, den Länderfinanzausgleich nach Ablauf der jetzigen vertraglichen Vereinbarung neu zu verhandeln. Gerade diesbezüglich wird aber die politische Verhandlungsposition Bayerns, die zwingend auf eine Reduzierung der Belastungen gerichtet sein muss, durch die jetzige Klage belastet. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist schon deshalb gegen die Interessen Bayerns.

6. Die Klage ist aber sogar gefährlich für die Interessen des Freistaates Bayern. In der aktuellen Fassung des Länderfinanzausgleiches werden die kommunalen Steuereinnahmen in Bayern mit 64 Prozent berücksichtigt. Wenn das Bundesverfassungsgericht, was ohne weiteres möglich ist, aber die Auffassung vertreten würde, es seien alle Steuereinnahmen innerhalb Bayerns zu berücksichtigen, würden auch die Steuereinnahmen der Kommunen mit 100 Prozent angesetzt werden. Da Bayern auch viel finanzstarke Kommunen hat, müsste der Freistaat Bayern dann noch erheblich mehr in den Länderfinanzausgleich einzahlen. Aus diesem Grund haben viele Expertinnen und Experten von einer Klage abgeraten.

7. Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb in der Sitzung des Bayerischen Landtages am 21. Februar 2013 unter der Drucksachen-Nr. 16/15721 einen Dringlichkeitsantrag zur gerechten Gestaltung des Länderfinanzausgleichs eingebracht. Leider wurde dieser von den Kolleginnen und Kollegen der CSU und FDP abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Beyer, MdL