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Frage von Eberhard S. •

Frage an Sylvia Jörrißen von Eberhard S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

1. Welche Schritte unternehmen Sie, um das soziale Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum für alle als subjektives und gerichtlich durchsetzbares Recht zu verankern? Wäre es dafür nicht unverzichtbar das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt zu unterzeichnen?

2. Erscheint es angesichts der negativen Entwicklung im sozialen Wohnungsbau unter Kompetenz der Länder und 2019 auslaufender Kompensationszahlungen nicht sinnvoll, dem Bund zukünftig wieder Mitwirkungsrechte in diesem Bereich zu sichern?

3. Wäre eine amtliche bundesweite Statistik zur Wohnungslosigkeit nicht ein wichtiges Hilfsmittel zur Bekämpfung ebendieser und gleichzeitig ein wichtiges Zeichen, dass die Politik das Thema Wohnungslosigkeit ernst bzw. überhaupt wahrnimmt?

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1. Welche Schritte unternehmen Sie, um das soziale Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum für alle als subjektives und gerichtlich durchsetzbares Recht zu verankern? Wäre es dafür nicht unverzichtbar das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt zu unterzeichnen?

Das Recht auf Wohnen ist als Teil des Rechts auf einen angemessen Lebensstandard ein international verbrieftes Menschenrecht. Es ist verankert in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und in dem von Deutschland ratifizierten UN-Sozialpakt von 1966, der seit 1976 in Kraft ist. Das Menschenrecht auf Wohnen fordert die hinreichende Verfügbarkeit und den Schutz angemessenen Wohnraums, einen offenen, diskriminierungsfreien und bezahlbaren Zugang zu Wohnraum sowie eine menschenwürdige Wohnqualität und Wohnlage. Mein Handlungsspielraum als Bundestagsabgeordnete beschränkt sich auf die Bundesrepublik Deutschland und bedeutet hier die Verpflichtung, effektive Maßnahmen zu ergreifen in unserem Land angemessenen Wohnraum sicherzustellen, Mietwucher und Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt zu unterbinden und die Wohnsituation der Menschen zu verbessern.

2. Erscheint es angesichts der negativen Entwicklung im sozialen Wohnungsbau unter Kompetenz der Länder und 2019 auslaufender Kompensationszahlungen nicht sinnvoll, dem Bund zukünftig wieder Mitwirkungsrechte in diesem Bereich zu sichern?

Der soziale Wohnungsbau ist ein wichtiges Instrument der Wohnungspolitik. Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode auch alles daran gesetzt, diese Förderung wiederzubeleben, obwohl der Bund seit der Föderalismusreform 2006 keine Zuständigkeit mehr hat. Konkret wurden die Mittel für 2017 und 2018 verdreifacht. Die Länder müssen die zur Verfügung gestellten Mittel zweckgebunden einsetzen - nämlich zum Bau bezahlbarer Wohnungen und nicht für Investitionen - und ihren Mitteleinsatz anpassen, damit das Instrument funktioniert. Die föderale Kompetenzordnung für die soziale Wohnraumförderung ist also bis 2019 und darüber hinaus klar verfassungsrechtlich geregelt: Zuständig hierfür sind die Bundesländer. Wenn 2019 die Kompensationsmittel enden, stehen ab 2020 den Ländern zusätzliche Umsatzsteuermittel zur Verfügung - dies war eine ausdrückliche Forderung der Länder in den Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Eine Grundgesetzänderung mit einer gemeinsamen Zuständigkeit wurde von den Ländern ausdrücklich abgelehnt. Die Länder sind nun in der Pflicht im notwendigen Umfang Sozialwohnungen zu bauen. Als Bund werden wir dies weiterhin beobachten und anmahnen.

3. Wäre eine amtliche bundesweite Statistik zur Wohnungslosigkeit nicht ein wichtiges Hilfsmittel zur Bekämpfung ebendieser und gleichzeitig ein wichtiges Zeichen, dass die Politik das Thema Wohnungslosigkeit ernst bzw. überhaupt wahrnimmt?

Nach Auskunft des Bundessozialministeriums vom Dezember 2016 beläuft sich die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland auf rund 335.000. Das Ministerium stützt sich bei seinen Angaben auf Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe, da es keine amtliche Statistik zu den Wohnungslosen gibt. Das heißt aber nicht, dass das Problem nicht ernst genommen wird. Wohnungslose Menschen sind nach Definition der BAG alle Menschen, die auf der Straße leben, die ohne Mietvertrag in Wohnungen auf Kosten des Staats untergebracht sind, die in Notunterkünften oder Heimen untergebracht oder bei Verwandten untergekommen sind. Als Wohnungspolitikerin setze ich mich für den Bau von bezahlbaren Wohnungen ein. Allerdings ist Wohnungslosigkeit vielfach nicht in fehlendem Wohnraum begründet, sondern hat in der Regel eine Reihe anderer sozialer und zum Teil auch psycho-sozialer Ursachen - gezielte Hilfe ist oft nötig, weil familiäre Probleme, Sucht oder Krankheiten eine Rolle spielen. Auf diese Schwerpunkte setzten wir in den zuständigen Ressorts der Bundespolitik.