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Susanne Schneider
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Frage von Kirsten T. •

Frage an Susanne Schneider von Kirsten T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schneider,

ich bin eine 34 Jahre junge Frau aus Lünen, die seit inzwischen beinahe 10 Jahren aufgrund von Krankheit eine Rente bezieht.
Bis zum Jahre 2005 wurde ich noch von der GEZ-Gebühr befreit, da mein Einkommen unter dem Durchschnitt liegt. Mit Einführung von H4, wurde diese Befreiung gekippt und nur noch auf die Einkommensart beschränkt.
Ich beziehe zwar Wohngeld, doch keine Leistungen wie Grundsicherung.

Zudem sind die Wohngeld-Berechnungen ein Hohn- bei einer Mieterhöhung unter einem Wert von 15% wird eine Wohngelderhöhung abgelehnt, erhöht sich jedoch das Einkommen- wie jetzt im Juli die Rente um 2,18%- so wird das Wohngeld sogleich um eben diese Summe gekürzt.

Wieso wird immer bei den Schwächsten gekürzt?
Ist es nicht an der Zeit, dass Sie sich hier einsetzen und Änderungen anstreben?

Befreiungen von der GEZ oder auch ein Sozialticket sollten wieder nach Höhe des Einkommens berechnet werden.
Und auch die Wohngeld-Berechnung sollte sich den wirtschaftlichen Begebenheiten anpassen, hier sei eine Heizkostenpauschale sowie eine mögliche Strompauschale als Beispiel genannt.

Ich freue mich sehr auf Ihre Sicht hierzu.

Mit freundlichem Gruß

Kirsten Tomsen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Tomsen,

Ihrem Eindruck, dass immer nur bei den Schwächsten gekürzt wird, möchte ich widersprechen. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition ist in höchstem Maße bemüht, die Staatsfinanzen auf eine solide Grundlage zu stellen. Die Haushaltsdisziplin ist der Markenkern dieser Koalition. So haben wir die Neuverschuldung für das Jahr 2012 um mehr als 50% gegenüber dem Plan des ehemaligen SPD-Finanzministers Peer Steinbrück reduziert und wir halten die Vorgaben der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse ein. Dieser Erfolg reicht uns aber nicht: Mittelfristig wollen wir einen ausgeglichenen Bundeshaushalt ohne neue Schulden vorlegen, um dann den Abbau des angehäuften Schuldenberges anzugehen. Für uns ist das die entscheidende Lehre aus der aktuellen Schuldenkrise in Europa: Die uferlose Ausdehnung der öffentlichen Verschuldung hat schlimme Konsequenzen für alle Generationen. Damit unsere Kinder und Enkel in der Zukunft mehr Chancen haben, machen wir heute Schluss mit der Schuldenmacherei.

Gleichzeitig hat man sich in Berlin für mehr Gerechtigkeit bei Hartz-IV eingesetzt. Die schwarz-gelbe Koalition steht für die Förderung von Eigeninitiative, Engagement und Motivation. Deswegen haben wir 2010 den Anreiz zur Arbeitsaufnahme von Langzeitarbeitslosen erhöht. Den Beziehern von Arbeitslosengeld II bleibt jetzt mehr von dem Lohn, den sie zu ihren Transferleistungen hinzuverdienen. Erste Schritte in die Erwerbstätigkeit werden so erleichtert und die Brücke aus der Arbeitslosigkeit in den Arbeitsmarkt verbessert. Wir haben das sogenannte Schonvermögen auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifacht. Damit werden die Ersparnisse der Arbeitslosengeld-II-Bezieher aus der privaten Altersvorsorge geschützt. Wer eigenverantwortlich fürs Alter vorgesorgt hat, wird damit nicht länger für seine Voraussicht bestraft. Diese Eigenverantwortung haben wir auch bei den Jugendlichen gestärkt, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen. Bisher wurde nahezu alles, was ein Schüler beim Jobben verdient hat, mit dem Arbeitslosengeld der Eltern verrechnet. Dieses leistungsfeindliche System haben wir beendet. Eigene Anstrengung und Leistung lohnen sich jetzt für jeden Jugendlichen unabhängig von der Herkunft.

Über Anpassungen beim Wohngeld oder die Zahlung einer Heizkostenpauschale wird ebenfalls in Berlin entschieden. Leider kann ich Ihnen aus meiner Position keine Informationen geben, ob in der Koalition über eine Wohngelderhöhung oder die Wiedereinführung einer Heizkostenpauschale nachgedacht wird. Hier darf ich freundlich an die zuständigen Fachpolitiker in Berlin verweisen.

Der GEZ-Gebühreneinzug wird ab 2013 komplett umgestellt. Ab 1. Januar 2013 muss jeder Haushalt Beitragsätze für Rundfunkgeräte zahlen. Mit dieser Reform des Rundfunkstaatsvertrags wird dann pro Haushalt eine Pauschale für alle Geräte fällig. Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, sowie Studierende und Auszubildende, die BAföG beziehen, können sich mit einem Nachweis wie bisher von der Gebühr befreien lassen. Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen "RF" zahlen monatlich nur 5,99 Euro und Taubblinde sind von der Gebühr weiterhin befreit. Bitte erkundigen Sie sich doch, ob für Sie eine Befreiung nun wieder möglich wird.

In der Hoffnung, Ihnen mit meinen Aussagen die Beweggründe der FDP etwas nähergebracht zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihre
Susanne Schneider

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