(...) Nach der Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge wurde festgestellt, dass die Verträge keine gültige Gesetzesgrundlage aufweisen. Somit kann man die Rückabwicklung der Verträge als umsetzbare Forderung ansehen. Die Anfechtung dieser Verträge ist Aufgabe des künftigen Abgeordnetenhauses. (...)
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