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Antwort von Stephan Thomae
FDP
• 26.06.2023

Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

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FDP
• 26.06.2023

Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

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FDP
• 26.06.2023

Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

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FDP
• 26.06.2023

Die FDP ist nicht der Verhinderer der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, sondern im Gegenteil entspricht dieses Reformvorhaben der Beschlußlage der FDP und wurde von der FDP in den Koalitionsvertrag verhandelt

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FDP
• 27.03.2023

Dabei behält das neue Wahlrecht das alte Wahlrecht so weit wie möglich bei – so wird etwa auch die bewährte Bezeichnung von Erst- und Zweitstimme beibehalten.

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FDP
• 22.04.2023

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich für die Straffreiheit beim Fahren ohne Fahrschein aussprechen. Wir als FDP setzen uns für Rechtsstaatlichkeit und die Durchsetzung bestehender Gesetze ein.

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