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Stephan Mayer
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Frage von Monika B. •

Frage an Stephan Mayer von Monika B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Grüß Gott, Herr Mayer.

Meine Frage zum Thema Hochschulpolitik schließt sich an die Frage von Herrn Z. an: Warum sorgen Bund und Länder nicht gemeinsam dafür, dass an deutschen Hochschulen bedarfsgerechter ausgebildet wird bzw. Studenten schon im Studium eine intensivere Berufsorientierung bekommen? Mein Eindruck ist, dass seit meinem eigenen Studienbeginn im Jahr 2002 neue B.A.- und Masterstudiengänge mit den exotischsten Schwerpunkten geradezu wie Pilze aus dem Boden gesprossen sind. Und alle diese Studiengänge versprechen, dass sie ´praxisnah´ für das Berufsleben qualifizieren. Oft habe ich allerdings den Verdacht, dass diese Angebote viel eher dem Prestige und Selbsterhalt verschiedener Lehrstühle dienen, als der Zukunft der Studenten. Und aus dem Bekanntenkreis weiß ich, dass nicht immer sichergestellt ist, dass diese Studiengänge bei den potentiellen Arbeitgebern wirklich das Ansehen genießen, das den Studenten versprochen wird. Die Rechnung, dass ein guter Studienabschluss später einen sicheren Arbeitsplatz bedeutet, geht deshalb für viele junge Akademiker heute nicht mehr so einfach auf. Und die seriöse Begleitung schon vor Studienabschluss fehlt. Nicht zuletzt die Situation der Lehrer, die aufgrund befristeter Verträge in BY und BW regelmäßig Hartz IV beantragen, zeigt, wie sehr Universität und Berufswelt auseinander driften. In einigen Bereichen haben wir zu viele gut ausgebildete Absolventen, die jedoch auf diese Situation kaum vorbereitet sind. Außerdem hat mich neulich ein Artikel des HANDELSBLATTS sehr nachdenklich gemacht, in dem es hieß, dass nur 25 % der Arbeitsstellen überhaupt akademische Positionen seien, weshalb eine Politik höherer Abitur- und Studienquoten den tatsächlichen Bedarf verfehle. Brauchen wir also wieder mehr Handwerksmeister statt Lehrer? Und wie möchten Bund und Länder den verunsicherten jungen Menschen in Zukunft bei der Orientierung helfen?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Monika Barget

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CSU

Sehr geehrte Frau Barget,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage zur Hochschulpolitik, die Sie mir über www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Sehr gerne nehme ich dazu Stellung.

Der Grund für die fehlende Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich liegt im sog. „Kooperationsverbot“, das den Wegfall von Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern beschreibt. Dieses ergibt sich aus Art. 104b Grundgesetz, wonach Finanzhilfen des Bundes „für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden“ dann ausgeschlossen sind, wenn für diese Bereiche allein die Länder die Gesetzgebungskompetenz haben.
Dies trifft auch auf den Bildungsbereich zu: Mit dem Verzicht auf die Rahmengesetzgebungskompetenz im Zuge der Föderalismusreform entfiel die Befugnis des Bundes zur Rahmengesetzgebung im Hochschulbereich (Hochschulrahmengesetz). Die bisherige Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau ging ebenso in die Autonomie der Länder über wie die Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung. Damit zog sich der Bund aus der Finanzierung des Hochschulbaus und aus den direkten Finanzhilfen im Schulbereich zurück. Beim Bund verblieben im Wesentlichen die Kompetenzen zur Regelung der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse ? von der die Länder abweichen können ? sowie jene für den betrieblichen Teil der beruflichen Bildung im dualen System und nicht zuletzt die Zuständigkeit für die Ausbildungsbeihilfen.
Kürzlich wurde eine Änderung dieses Kooperationsverbots ausführlich diskutiert um gerade im Bildungsbereich eine ausgiebigere Bund-Länder-Kooperation zu ermöglichen, allerdings führten diese Diskussionen bisher zu keinem Ergebnis.

Die Kompetenz zur Errichtung von Lehrstühlen, einem Unterbereich der Hochschulentwicklungsplanung, liegt gemäß Artikel 14 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) beim bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Hochschule. Gemäß Art. 14 BayHSchG ist die Hochschulentwicklungsplanung eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Hochschulen und soll der Sicherstellung eines überregional abgestimmten Angebots an Hochschuleinrichtungen und Studienangeboten dienen. Demnach liegt das Studienangebot und damit die Existenz entsprechender Lehrstühle in der Verantwortung der Hochschulen und der Staatsregierung.

Das Bildungsverständnis der CSU beruht auf dem christlichen Menschenbild. Jeder Mensch hat eigene Talente und Begabungen, die gefördert werden müssen, sei es nun im handwerklichen oder im akademischen Bereich. Dabei Vielfalt schafft Bildungsgerechtigkeit. Denn durch Vielfalt können wir jedem Kind die auf seine Begabungen zugeschnittene Bildungsantwort geben.
Auch an der Universität ist Vielfalt bedeutend. Studiengänge werden angeboten, und Studenten wählen unter dem Angebot aus. Dabei steht es ihnen weitestgehend frei, welches Studienfach sie wählen und wie sie damit ihre Zukunft gestalten wollen.

Oft wissen Studenten nach ihrem Abschluss nicht, wie sie ihre Kenntnisse bestmöglich einbringen können. Auch weiß die Wirtschaft oftmals nicht, wie sie das Wissen, das bestimmte Studiengänge vermitteln, für ihr Unternehmen brauchbar einsetzen kann. Um dieser Situation vorzubeugen ist die CSU besonders bestrebt, duale Studiengänge mit vertiefter Praxis und Unternehmensbindung zu fördern und auszubauen. So lernen Studenten bereits während ihres Studiums, das theoretisch Gelernte praktisch im Unternehmen umzusetzen, und auch die Unternehmen erhalten Einblick in die Fähigkeiten der Studenten.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Sehr gerne stehe ich Ihnen selbstverständlich für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter

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