
(...) September 2007 ist das Bundesnichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten, das in Einrichtungen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs sowie in Bahnhöfen ein allgemeines Rauchverbot eingeführt hat. Ferner sah es eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor. Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Hochschulen sowie öffentliche Einrichtungen der Länder liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit für den Schutz vor dem Passivrauchen bei den Bundesländern. (...)