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Steffen Reiche
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Frage von Thomas W. •

Frage an Steffen Reiche von Thomas W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Reiche,

stimmt es, dass Sie einer Stewardess ein Bein gestellt haben?

Es wundert, dass eine Angestellte der Airline damit vor Gericht geht, zumal doch Ihre Genossen den wahrlich schlimmen Vorwurf sicherlich und ehrlich entkräften könn(t)en.

In diesem Zusammenhang:

Was halten Sie von Überwachungskameras auf Linienflügen?

Vielen Dank und
mfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wittke,

am 15.06.2009 hat mich das Amtsgericht Tiergarten von dem Vorwurf der versuchten Körperverletzung freigesprochen. Anders als die Staatsanwaltschaft hat das Gericht bereits bezweifelt, ob die Stewardess tatsächlich „gestolpert“ ist. „Ich habe starke Probleme mit der Aussage der Zeugin O., sie hat übertrieben“ – so die zuständige Richterin im Originalton. Insbesondere hielt sie es für „absurd“, dass es meinetwegen zu Verzögerungen gekommen sei. Zudem hat das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung klargestellt, dass es überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür habe, dass ich die Stewardess angeblich hätte zu Fall bringen wollen.

Durch diese Entscheidung fühle ich mich zwar nicht vollständig rehabilitiert, jedoch in meiner Auffassung bestätigt. Ich bin unschuldig. Mir wurde oft gesagt, dass es weitaus professioneller gewesen wäre, auf die Sachverhaltsaufklärung – buchstäblich – im „Lichte der Öffentlichkeit“ zu verzichten und lieber auf die Schnelllebigkeit der Meldung und die Vergesslichkeit der Öffentlichkeit statt der Wahrheit zu setzen. Ich bin ganz bewusst diesen Weg nicht gegangen. Ich habe weder der mir vorgeschlagenen Verfahrenseinstellung zugestimmt, noch mich dem Strafbefehl unterworfen. Ich wollte nichts im „Hinterzimmer“ verhandelt wissen, ich wollte, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Hierfür habe ich in Kauf genommen, dass mein Name seit nunmehr zwei Jahren mit der Frage in Verbindung gebracht worden ist, ob ich einer Stewardess ein Bein gestellt haben soll. Dass ich dies nicht getan habe, steht nach der Entscheidung des Gerichtes fest. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte Freispruch beantragt.

Sobald mir die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, werde ich das Urteil auf meiner Homepage zugänglich machen.

Die Installation von Überwachungskameras auf Linienflügen halte ich indes nicht für angebracht.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Steffen Reiche.