Frage an Steffen Kühne von Andreas S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Kühne
Mich würde ihre Meinung zum Thema privater Waffenbesitz und der damit einhergegangene Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung interressieren. Nach diesem Entscheid gibt es meiner Meinung nach wieder einmal eine Unterteilung in zwei Klassen, mit dem daraus entstehenden Generalverdacht das Sportschützen verkappte Kriminelle seien!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Steitmann
Weitere Fragen an Steffen Kühne

(...) In der Tat denke ich, dass die Flugrouten am BER den Anrainerinnen und Anrainern bei Weitem nicht den bestmöglichen Lärmschutz bieten. Hier muss noch eine Menge getan werden - und dies wäre durchaus möglich, ohne den Flugbetrieb dadurch stark einschränken zu müssen. (...)

(...) Einen weiteren konkreten Ansatz zur Schaffung neuer Beschäftigungsverhältnisse stellt der Vorschlag der LINKEN dar, die Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich zu verkürzen und so die gesellschaftlich notwendige Arbeit gerechter zu verteilen. Im Wahlprogramm der LINKEN heißt es hierzu: (...)

(...) Zu erst einmal stimmt es, dass DIE LINKE für beide Forderungen seit etlichen Jahren eintritt und es stimmt auch, dass die SPD noch zu den letzten Bundestagswahlen mit Verweis auf Wirtschaftslage und das Übliche beides als populistische Vorschläge zurückgewiesen hat, die bis auf Weiteres nicht umsetzbar seien. Statt nun lange auf Urheberschaften herumzureiten, freue ich mich zusammen mit der LINKEN erst einmal über die lichten Momente des SPD-Wahlprogramms. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dürfen sich ruhig öfter auf ihre Wurzeln besinnen und sich hierbei auch gern von uns inspirieren lassen - schließlich braucht linke Politk im Bundestag außer den gesellschaftlichen Mehrheiten für ihre Forderungen irgendwann auch die parlamentarischen Mehrheiten zu deren konkreter Umsetzung. (...)

(...) Auch innerhalb der Bundeswehr mehren sich die Stimmen, die keinen Sinn in der kostspieligen und unnötigen Aufrechterhaltung der Wehrpflicht sehen. Ein Grund hierfür liegt im längt nicht mehr gewährleisteten Rechtsgrundsatz der Wehrgerechtigkeit: der größte Teil der Wehrfähigen wird zukünftig nicht mehr eingezogen werden. (...)