(...) Ich teile die Auffassung von Bundesinnenminister Schäuble, dass wir eine Rechtsgrundlage schaffen müssen, welche die Online-Durchsuchung ermöglicht, nachdem der BGH entschieden hat, dass diese momentan einer solchen Rechtsgrundlage entbehrt. Der Staat darf sich von Schwerkriminellen, insbesondere von Terroristen - denn um die Terrorbekämpfung geht es beim Einsatz der Online-Durchsuchung vorwiegend - bei der Nutzung moderner Kommunikationmittel nicht abhängen lassen. Natürlich müssen bei der Ausarbeitung einer entsprechenden Rechtsgrundlage Bürgerrechte und Sicherheitsinteressen genauestens abgewägt werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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