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Frage von marc r. •

Frage an Stefanie Strasburger von marc r. bezüglich Familie

Guten Tag,

wende mich an ´Sie da ich sehe, dass sie im Kinder- und Jugendausschuss vertreten sind.
Meine Frage, finden Sie es gerechtfertigt von den Ärmsten der Armen (sprich Hartz IV Empfänger) Kita Gebühren zu verlangen?

Wie stehen Sie zu diesem Thema? Ich habe in meinem Bekanntenkreis einige die Ihr Kind gar nicht erst in die Kita schicken bzw. aufgrund der Gebühren abmelden.

Ist es nicht so dass gerade Kinder aus Familien die schon andere Probleme haben in jeder Beziehung gefördert werden sollten. ?

Das fängt meines Erachtens mit einem kostenlosen Kita Besuch an.
Soweit ich informiert bin, beträgt der Mindest Kita Satz 27 Euro in Hamburg mit Mittagsessen ca. 50 Euro.
Dieses Geld ist im Alg II Regelsatz nicht enthalten.
Ich empfinde das höchst ungerecht.

Sie können sicherlich argumentieren, dass 50 Euro für Betreuung mit Mittagsessen nicht viel Geld ist.
Ich denke diese Argumentation gilt nur, wenn der Geldbeutel entsprechend gefüllt ist.
Bei Alg II Empfänger ist der Geldbeutel für derartige Ausgaben gesetzlich jedoch nicht vorgesehen.

Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichem Gruss
Marc Rader

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rader,

vielen Dank für die eingereichte Frage.

Zunächst einmal möchte ich auf Ihre Frage direkt antworten: Ich halte die Kosten in Höhe von 40 Euro für eine fünfstündige Betreuung inklusive Mittagessen für nicht zu hoch. Denn, 27 Euro für eine fünfstündige Betreuung eines Kindes an 22 Tagen pro Monat ist, so denke ich, ein durchaus zu finanzierender Betrag. Auch 13 Euro für ein Mittagessen kann man nicht als „nicht finanzierbar“ darstellen. Bedenken Sie hierbei, dass dies lediglich ca. 59 Cent pro Tag sind. Zudem reduziert sich der Eigenbeitrag - auf Antrag - auf 15 Euro pro Monat bei einer vierstündigen Betreuung, das sind nur zehn Prozent des monatlich zur Verfügung stehenden Kindergeldes in Höhe von 153 Euro pro Monat.

Bitte bedenken Sie hierbei auch, dass der Eigenbeitrag für Eltern, deren „Geldbeutel entsprechend gefüllt ist“ bis zu 153 Euro – also zehn Mal soviel – für eine vierstündige Betreuung beträgt und dies ab einem Nettoeinkommen von rund 2.400 Euro (bei einer Familie von 3 Personen). Diese Familie ist aber auch für die Finanzierung ihrer Miete und der entsprechenden Nebenkosten ausschließlich selbst verantwortlich. Der Eigenbeitrag erhöht sich bei diesem Fallbeispiel für einen fünfstündigen Platz inklusive Mittagessen auf 176 Euro pro Monat im Gegensatz zu den oben genannten 40 Euro.

Ich denke, dass die bestehende Staffelung der Kita-Eigenbeiträge durchaus gerechtfertigt ist. Auch die Familien, die ein so genanntes Mittelstandseinkommen haben und damit - nicht nur bei den Kitabeiträgen - nicht in den Genuss von Ermäßigungen jedweder Art kommen, haben finanziell eng gestrickte Haushaltsbudgets. Somit ist die Argumentation, dass 40 Euro für Betreuung mit Mittagessen nicht zu viel sind, entgegen Ihrer schon vorab gefestigten Meinung, durchaus gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Strasburger