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Silvia Schmidt
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Frage von Uwe, Dr. F. •

Frage an Silvia Schmidt von Uwe, Dr. F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Schmidt,

ich möchte Sie bitten, mir folgende Fragen kurz zu beantworten:
1. Unterstützen (unterstützten) Sie das Steuererhöhungspaket der Regierung?
2. Welche Position beziehen Sie zur Verlängerung der Legislaturperiode von 4 auf 5 Jahre
3. Welche Anstrengungen unternehmen Sie persönlich, um die Pensionsüberversorgung von Abgeordneten / Regierungsmitgliedern (Bund und Länder) zu vermindern.

Ich bedanke mich im Voraus

Uwe Faude

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Faude,

sehr gern beantworte ich Ihre Fragen in den folgenden Punkten. Bitte entschuldigen Sie die viel zu lange Bearbeitungszeit. Wenn Sie sich direkt an mein Büro wenden, wird Ihre Anfrage schneller und zielgerichteter beantwortet!

1.Zur Steuerpolitik der Regierung

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, den Mehrwertsteuersatz im Jahr 2007 um drei Prozentpunkte auf 19 % zu erhöhen. Davon steht dem Bund ein Prozentpunkt zur Senkung der Lohnzusatzkosten zu. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % bleibt zur Wahrung der sozialen Balance unverändert.

Trotz dieser Vereinbarung im Koalitionsvertrag stehen wir zu den Argumenten, mit denen wir im Bundestagswahlkampf gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gekämpft haben. Die Mehrwertsteuer ist gegenüber einer direkten Besteuerung von Einkommen, Gewinnen und Vermögen ungerechter, eine Erhöhung würde in der aktuellen Situation der Konjunktur schaden und sie kann Arbeitsplätze in Handwerk, Gastronomie und Einzelhandel gefährden. Das gilt auch heute noch.

Das Wahlergebnis aus 2005 hat nun eine vollständige Umsetzung des Wahlprogramms der SPD unmöglich gemacht. Eine Regierungsbildung war faktisch nur in Form der großen Koalition mit den Unionsparteien möglich. Damit war auch klar: Wer in einem solchen Bündnis 50 Prozent darstellt, kann seine Positionen nicht zu 100 Prozent durchsetzen. Wir halten eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte über die Stärkung des Wachstums und den Abbau von Steuersubventionen weiterhin für richtig und realistisch. Die Mehrwertsteuererhöhung war jedoch eins der zentralen Projekte der Union und deshalb nicht verhandelbar. Die Mehrwertsteuererhöhung war eine unumstößliche Verhandlungsposition der Union. Mit dem Zugeständnis an die Union waren jedoch wichtige Verhandlungserfolge im Bereich der Steuerpolitik, der Arbeitnehmerrechte und in vielen anderen Politikbereichen verbunden.

Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer konnten wir immerhin folgendes erreichen:
1. Die Erhöhung kam statt 2006 erst 2007, um die Möglichkeit zu schaffen, die Konjunktur soweit anzukurbeln, dass die schädlichen Auswirkungen einer Mehrwertsteuererhöhung weniger zum Tragen kommen.
2. Mit dem Impulsprogramm (25 Milliarden Euro in vier Jahren) und einigen Sofortmaßnahmen in 2006 wurden Rahmenbedingungen für eine Erholung der Konjunktur in 2007 geschaffen.
3. Der ermäßigte Steuersatz auf Lebensmittel, Personennahverkehr, Bücher und Zeitungen bleibt bei 7 % und wurde nicht angehoben.
4. Die befürchteten Auswirkungen auf das Handwerk wurden durch die Möglichkeit kompensiert, Handwerkerrechnungen anteilig auf die Steuerschuld anzurechnen.

Wir haben in den Koalitionsverhandlungen viel erreicht – nicht nur im Bereich der Steuerpolitik, sondern auch bei Arbeitsmarkt, Familie und anderen wichtigen Politikfeldern. Wir haben die Mehrwertsteuererhöhung als Preis für diese Erfolge bezahlt.

Um sich über die Steuer- und Finanzpolitik der Bundesregierung weitergehend zu informieren, empfehle ich Ihnen folgenden Link des Bundesfinanzministeriums. Hier sind vor allem die Monatsberichte des Ministeriums aufschlussreich über die langfristigen Projekte der Regierung:
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Home/homepage__node.html__nnn=true

Weiterhin können Sie sich unter folgendem Link über die Positionen der SPD-Bundestagsfraktion zur Steuerpolitik informieren. Gerne beantworte ich Ihre Fragen dazu:
http://www.spd-fraktion.de/

2.Zur Verlängerung der Legislaturperiode

Dieses Thema hat schon oft in der Vergangenheit Medien und Bürger bewegt.
Die Koalitionsparteien haben auch zu Beginn dieser Wahlperiode eine Verlängerung geprüft. Bis heute gibt es dazu kein offizielles Ergebnis unserer Parteiorgane bzw. der Koalitionsgremien.

Ich halte es durchaus für überlegenswert, diesen Schritt zu gehen. Wenn man einmal betrachtet, wie lange die Regierungen unter dem Druck der Öffentlichkeit brauchen, um Koalitionsfähigkeit und tragfähige Kompromisse zum einen zu finden und zum enderen umzusetzen, reichen vier Jahre einfach nicht mehr aus.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Gesetzgebung immer komplizierter wird, weil Sie de facto immer mehr Einzelinteressen in den Abwägungsprozess einbezieht und die vielfach komplexen Lebenssachverhalte der Menschen zunehmend zur Kenntnis nimmt.
Ohne umfangreiche Anhörungen und tiefgreifende fachliche Auseinandersetzungen mit den betreffenden Materien geht kein Gesetz durch den Deutschen Bundestag. Dennoch passieren Fehler – Fehleinschätzungen und mangelnde Informationen machen es im politischen Prozess notwendig, nachzusteuern. Auch diese Prozesse kosten Zeit und Kraft. Auch dahingehend braucht es zunehmend mehr Zeit, um die Reformprozesse auch integer und unabhängig vom „Wahlkampfgetöse“ begleiten zu können. Denn gerade die ständigen Landtagswahlkämpfe durchkreuzen diese Phasen der konstruktiven Zusammenarbeit durch parteipolitische Auseinandersetzungen. Hierfür sind schon zahlreiche Maßnahmen zur Entkräftung dieses Effektes vorgeschlagen worden: dazu gehört die Bündelung von Wahlterminen und eben auch die Verlängerung der Bundestagswahlperiode. Ich gebe auch zu bedenken: In den meisten Bundesländern ist das schon längst Realität, findet aber bei weitem nicht das öffentliche Echo. Für unserer Arbeit wäre es eine Entlastung, nicht 1/3 der Wahlperiode mit Wahlkampf im eigenen Bundesland, in den Kommunen oder im Bundestagswahlkreis verbringen zu müssen. Unter dem Strich muss aber das Verhältnis von demokratischer Einflussnahme des Bürgers durch regelmäßige Wahlen und den genannten Effektivitätskriterien gewahrt bleiben. Zu einem Ausverkauf der Demokratie darf und wird es mit der SPD nicht kommen.

3.Zur Altersversorgung der Abgeordneten

Der Abgeordnete hat im politischen System Deutschlands eine zentrale Rolle. Er ist direkt vom Volk gewählt. Als Vertreter des Volkes wählt er den Bundeskanzler sowie die Verfassungsrichter und ist an der Wahl des Bundespräsidenten beteiligt. Abgeordnete verabschieden Gesetze und kontrollieren die Regierung. Nur seinem Gewissen und dem wohl des ganzen Volkes verpflichtet, hat der Parlamentarier keinen Chef. Seine Unabhängigkeit ist ein im Grundgesetz verankertes hohes Gut. Sie ist für die Stabilität unserer Demokratie unerlässlich und muss erhalten bleiben.
Auch aus diesen Gründen steht den Abgeordneten des Deutschen Bundestags nach dem Grundgesetz eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ zu. Während das Einkommen von Parlamentariern gemessen an ihrer Verantwortung und an vergleichbaren Berufen sicher nicht zu hoch ist, fällt ihre Altersversorgung, für die sie keinerlei Beiträge zahlen, zu großzügig aus. Insbesondere in Zeiten, in denen die Politik von Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes mehr Eigenverantwortung verlangt, können Volksvertreter sich selbst von dieser Verpflichtung nicht ausnehmen. Die Sozialdemokratie als Partei der sozialen Gerechtigkeit steht dabei in einer besonderen Verantwortung.
Nach dem Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975 muss eine angemessene, die Unabhängigkeit von Abgeordneten sichernde Entschädigung zwei Anforderungen entsprechen: Sie muss für die Abgeordneten während der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Parlament eine ausreichende Existenzgrundlage für sie und ihre Familien sein, und sie muss der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden (vgl BVerfGE 40,269[315]).
Um Glaubwürdigkeit und Vorbildfunktion von Parlamentariern auch in diesem Bereich weiter zu sichern, muss die Abgeordnetenaltersversorgung neu geregelt werden. Die Höhe ihrer Versorgungsansprüche sollte sich an den vergleichbarer Berufe orientieren. Erfahrungen mit Regelungen anderer Länder sollten einbezogen werden.
Wir Bundestagsabgeordnete sollten mit gutem Beispiel vorangehen und Parteitagsbeschlüsse für uns selbst gelten lassen. So hat die SPD auf dem Bundesparteitag im November 2003 „die Ausweitung der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung für alle zukünftigen Erwerbstätigen“ beschlossen. „Bisher nicht erfasste Erwerbstätigengruppen wie Beamte, Selbstständige und Freiberufler sollen schrittweise in die Rentenversicherung einbezogen werden“. Dem Grundsatz alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung der Sozialsysteme zu beteiligen, sowie alle Einkommensarten einzubeziehen folgt die SPD auch mit dem Beschluss das Krankenversicherungssystem stufenweise in eine Bürgerversicherung umzuwandeln.

Silvia Schmidt, MdB