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Siegmund Ehrmann
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Frage von Sönke S. •

Frage an Siegmund Ehrmann von Sönke S. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Ehrmann,

in der öffentlichen Debatte um das Kulturgutschutzrecht ging es bislang um Kunstwerke, archäologische Objekte und Numismatik. Das eigentliche Novum des Entwurfs vom 14.09.2015 ist jedoch, dass künftig naturwissenschaftliche Objekte (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 9) einbezogen werden sollen und als Kulturgüter definiert werden. In einem Gespräch im Ministerium in Berlin am 8. 10. konnten die Bedenken der Vertreter der Paläontologie in keinem Punkt ausgeräumt werden. Änderungen wurden bislang dennoch nicht verbindlich zugesichert. In den letzten Tagen haben etwa tausend Paläontologen und Fossilienfreunde die Ihnen bekannte Petition "Zum Erhalt des privaten Sammelns" unterzeichnet und z. T. auch lesenswert kommentiert.

Ich möchte Sie als Mitglied der Kulturausschusses um Beantwortung folgender Fragen bitten:

1) Ist unter dem Kriterium "paläontologischer Wert" in § 2 Abs. 1 Nr. 9 des Entwurfs tatsächlich jedes Fossil zu verstehen oder ist dies restriktiv auszulegen und wird die somit erforderliche wissenschaftliche Erstbeurteilung dem deutschen Zoll zugetraut?

2) Ist Ihnen die Tatsache bekannt, dass eine Größenordnung von einer Milliarde naturwissenschaftlicher Objekte in öffentlicher Hand künftig kraft Gesetzes als nationales Kulturgut gelten soll und dennoch offenbar kein einziger Naturwissenschaftler in der Entstehungsphase des Referentenentwurfs dazu befragt wurde, ob der Schutzstatus überhaupt hilfreich ist (Bürokratie bspw. im Leihverkehr)? Wären Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass die bislang versäumte Beratung nachgeholt wird?

3) Es wird zur Gesetzesbegründung mit Raubgrabungen und illegalem Handel (Terrorfinanzierung) archäologischer Objekte argumentiert. Mit welchen Argumenten, kann man Naturgut, dass von Sammlern vor Erosion und Zerstörung durch maschinellen Abbau bewahrt wird, denselben restriktiven Regelungen wie aus archäologischen Raubgrabungen stammendem Kulturgut unterwerfen?

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Simonsen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Simonsen,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zu paläontologischen Gütern und deren Berücksichtigung im geplanten Kulturgutschutzgesetz (KGSG).

Mit dem Kabinettsbeschluss zur Gesetzvorlage vom 04.11.2015 hat parlamentarische Gesetzgebungsverfahren begonnen. Nun sind zuerst der Bundesrat und dann der Bundestag gefragt, die Hinweise, die uns aus dem Kreis der Betroffenen erreichen zu prüfen und zu gewichten. In den Augen der SPD-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung mit der Kabinettsvorlage eine gute Basis für die Umsetzung des Gesetzes im Sinne des Koalitionsvertrages geschaffen, welche nun Grundlage für die weitere Debatte sein wird. Gleichwohl sehen wir an einigen Stellen besonderen Prüfungsbedarf und sind daher für Ihre Eingabe dankbar. Ich verfolge die kritischen Einwürfe der Paläontologen aufmerksam, und werde sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren sorgfältig prüfen.
Das Gesetz verfolgt das Ziel verbesserte Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter zu schaffen, um deutsches Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu schützen und um unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut anderer Staaten effektiver an diese zurückzugeben. Gerade bei der Dimension des Abwanderungsschutzes soll das Gesetz deutlicher als zuvor definieren, welche Kulturgüter (und im Besonderen Ausnahmefällen auch Naturgüter) eine solch herausragende kulturhistorische Bedeutung haben, dass diese in eine Liste „national wertvoller“ Kulturgüter eingetragen werden können. Mit Bezug auf paläontologische Güter gibt es vermutlich nur eine Handvoll Objekte, die hier in Frage kämen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die überwiegende Mehrheit von paläontologischen Objekten nicht vom Kulturgutschutzgesetz betroffen sein wird.
Sie sprechen drüber hinaus noch die in Ihren Augen mangelnde Beteiligung von betroffenen Naturwissenschaftlern im Entstehungsprozess des Gesetzes an. Auf Grund einer entsprechenden Anfrage bei der zuständigen Staatsministerin Monika Grütters versicherte man mir, dass die Paläontologen immer wieder eingebunden wurden, und verwies mich ebenfalls auf das Briefing vom 08.10.2015. Es ist bedauerlich, dass es nicht schon hier gelungen ist entsprechende Bedenken auszuräumen. Dennoch wird das parlamentarische Verfahren Gelegenheit bieten, auch die Bedenken der Paläontologen erneut einzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegmund Ehrmann MdB